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Zweirad-Haftpflicht

Die reine Zweirad-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Motorrad einem anderen Verkehrsteilnehmer verschulden. Für Schäden an Ihrem eigenen Motorrad müssen Sie stets selbst aufkommen, sofern diese nicht durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht und damit durch dessen Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Die Haftpflichtversicherung ist immer die Variante mit der günstigsten Versicherungsprämie und in der Regel eine gute Wahl, wenn Ihr Motorrad bereits älter oder wenn ein größerer Schaden bzw. auch ein Totalverlust des Motorrads für Sie finanziell verkraftbar ist.

Weiterführende Informationen:

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