Ehepartner/Lebensgefährte und Kinder
Sofern der Privathaftpflicht-Vertrag nicht explizit als Single-Versicherung abgeschlossen wird, umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich zum Versicherungsnehmer immer auch seinen (Ehe-)Partner/Lebensgefährten sowie minderjährige Kinder, vorausgesetzt dass diese Personen im gleichen Haushalt leben.
Volljährige Kinder sind unter häufig ebenfalls versichert, wenn Sie im gleichen Haushalt leben und noch nicht über ein regelmäßiges eigenes Einkommen verfügen.
Im Vergleich Privathaftpflicht-Versicherung auf durchblicker sehen Sie in den Details zu den einzelnen Angeboten genau, wer unter welchen Bedingungen vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Weiterführende Informationen:
- Versicherungsnehmer
- Hausangestellte
- Deckungsoptionen in der Privathaftpflicht
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