Hausangestellte
Die Privathaftpflichtversicherung gilt – neben den direkt versicherten Personen (Versicherungsnehmer/Familie) – stets auch für Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages häusliche Arbeiten in Ihrem Haushalt verrichten (Babysitter, Putzfrau, etc.).
Der Versicherungsschutz gilt dabei für Schäden, die in Ausübung dieser Tätigkeit jemand Drittem (also nicht dem Versicherungsnehmer!) entstehen. Wenn ein Babysitter in Ihrer Wohnung eine Vase zerbricht, ist das also nicht gedeckt, sehr wohl aber, wenn der Babysitter aus Unachtsamkeit z.B. mit dem Kinderwagen die Eingangstüre des Nachbarn beschädigt.
Achtung: Nicht versichert sind Arbeitsunfälle nach dem Sozialversicherungsgesetz!
Im Privathaftpflicht-Versicherungsvergleich auf durchblicker können Sie bei den Details der einzelnen Angebote sehen, wer unter welchen Bedingungen versichert ist.
Weiterführende Informationen:
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner/Lebensgefährte und Kinder
- Deckungsoptionen in der Privathaftpflicht
- Anbieter Privathaftpflicht
- Vergleich Privathaftpflicht-Versicherung
Privathaftpflichtversicherungsvergleich
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