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Schadenbehebung mit Versicherung klären

Kontaktieren Sie nach einem Haftpflichtschaden zeitnah Ihre Versicherung und dokumentieren Sie den Schaden so ausführlich wie möglich.

Bevor ein Sachschaden behoben wird (Reparatur, Ersatzanschaffung) sollten Sie das unbedingt mit der Versicherung abklären. Da die Versicherung den Schaden ersetzen soll, hat sie ein Mitspracherecht bei der Entscheidung Reparatur oder Ersatz sowie bei der Art einer allfälligen Ersatzbeschaffung. Nur wenn der Schaden von der Versicherung anerkannt und die Art der Schadenbehebung abgestimmt wurde, können Sie sicher sein, nicht selbst zur Kasse gebeten zu werden.

Erkennen Sie nicht vorzeitig eine Schuld an, denn die Verschuldensfrage bzw. auch deren Abwehr klärt die Fachabteilung Ihrer Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch für die Höhe der Ansprüche.

Weiterführende Informationen:

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