Steuerliche Behandlung der privaten Krankenversicherung
durchblicker Redaktion
1 min
Bis zum Jahr 2020 gab es die Möglichkeit Versicherungsprämien von Personenversicherungen (z.B. Lebens-/Unfall- und auch Krankenversicherungen) als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen, wenn der Vertrag vor dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurde. Seit 2021 besteht keine Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung mehr.
Gilt die Steuerbegünstigung noch für Altverträge?
Nein. Auch für Altverträge besteht seit 2021 keine steuerliche Absetzbarkeit mehr. Die frühere Sonderausgabenregelung wurde vollständig abgeschafft.
Wird die steuerliche Absetzbarkeit in Zukunft wieder eingeführt?
Derzeit gibt es keine allgemeine Regelung, die eine erneute steuerliche Absetzbarkeit von privaten Krankenversicherungsprämien vorsieht. Änderungen im Steuerrecht sind grundsätzlich möglich, sollten jedoch nicht als Entscheidungsgrundlage für den Abschluss einer Versicherung dienen.
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