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Auto abgeschleppt – was tun?

Verfasst am 23.05.2024


Ein Abschleppdienst kommt nicht nur bei Parksünder:innen zum Einsatz. Auch nach Unfällen oder bei Pannen kann der defekte PKW abgeschleppt werden. Hier erfahren Sie, wo Sie Ihr Auto abholen können, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn das Auto abgeschleppt wurde und ob die Autoversicherung für die Abschleppkosten aufkommt.

Foto: hedgehog94 - stock.adobe.com

Hilfe, mein Auto ist weg. Wo kann ich anrufen?

Kontaktieren Sie die Polizei, Gemeindeamt oder Abschleppdienste in der Umgebung. Dort erfahren Sie den Aufenthaltsort des Autos, die Abholzeiten sowie die mitzubringenden Unterlagen. Auch die Kosten können Sie vorab erfragen.

Auto abgeschleppt in Wien

Wenn Ihr Auto in Wien abgeschleppt wurde, wenden Sie sich am besten direkt an die MA48. Unter der Nummer 43 1 760 43 erhalten Sie Auskunft über den Verbleib des Ihres PKWs. Abzuholen ist Ihr abgeschleppter PKW dann in der Jedletzbergerstraße in 1110.

Auto abgeschleppt in Graz

In Graz können Sie Ihr abgeschlepptes Auto beim ATSW Franz Wuthe in der Triester Straße 25 abholen. Die Abholung ist rund um die Uhr möglich.

Auto abgeschleppt in Innsbruck

In Innsbruck wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizeistation, um herauszufinden, wohin Ihr Auto abgeschleppt wurde.

Auto abgeschleppt in Salzburg Stadt

In Salzburg müssen Sie unterscheiden, ob Ihr Auto mit oder ohne Kennzeichen abgeschleppt wurde. KFZ ohne Kennzeichen kommen zum BAS Abschleppservice in der Tschusistraße 32 in Hallein. PKWs mit gültiger Nummerntafel können bei Car & Transport GmbH, Mayrwiesstrasse 7a in 5300 Hallwang abgeholt werden.

Auto abgeschleppt in St. Pölten

In St. Pölten ist die Firma M.H. Abschleppdienst GmbH in der Mathilde-Beyerknecht-Straße 6 zuständig.


Welche Dokumente werden für die Ausfolgung benötigt?

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie bei der Abholung auch alle Dokumente vorweisen können, die für die Ausfolgung notwendig sind:

  • den Betrag zum Bezahlen der Abschleppkosten (Infos dazu weiter unten)
  • einen amtlichen Lichtbildausweis
  • die Zulassungsbescheinigung
  • einen Eigentumsnachweis, wenn es sich um ein KFZ ohne Kennzeichen handelt

Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn ein Auto abgeschleppt wurde?

Die Abschleppkosten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Auch hängen Sie davon ab, ob es sich um einen PKW oder um ein Motorrad handelt.

Allerdings setzen sich die Kosten immer aus zwei Bestandteilen zusammen: Das sind die Abschleppkosten selbst und die Verwahrungskosten pro Tag.

In Wien beispielsweise kostet das Entfernen von KFZ unabhängig der Achsen und Räder aktuell 301 Euro. Fahrräder und Roller liegen bei 74 Euro.

Abschleppkosten pro Kilometer sind in Österreich nicht üblich. Die Verwahrkosten pro Tag variieren zwischen 8 - 32 Euro. Außerdem müssen Halter von kennzeichenlosen KFZs mit einem Aufschlag von 81 Euro bei der Abschleppung rechnen. Für die Verwahrung von KFZs ohne Nummerntafel kommt es zu einer Zusatzgebühr von 6 Euro pro Tag.

Bitte beachten Sie: Die Abschleppkosten haben nichts mit einer möglichen Verwaltungsstrafe zu tun. Sie müssen also unter Umständen noch mit einer Polizeistrafe rechnen.

Warum wird abgeschleppt?

Der Abschleppdienst rückt am häufigsten wegen Falschparkdelikten aus. Diese sind zum Beispiel:

  • Parken in zweiter Spur
  • Parken vor einer Hauseinfahrt
  • Parken in Abschlepp-/Ladezonen
  • Parken im Halte-/Parkverbot
  • Verkehrsbehinderndes Parken
Außerdem werden KFZs abgeschleppt, die ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum stehen.

Übernimmt die Kaskoversicherung die Abschleppkosten?

Abschleppkosten, die durch Falschparken entstehen, werden von der Autoversicherung nicht übernommen.

Wenn es sich jedoch um die Abschleppung im Rahmen eines Unfalls oder einer Panne handelt, kann es sein, dass die Kosten durch die Kfz Haftpflicht oder Kaskoversicherung gedeckt sind. Dafür sind meist eigene Deckungsbausteine vorgesehen. Das sogenannte „Assistance Paket“ deckt Leistungen wie Abschleppen oder Bergung eines PKWs nach einem Unfall oder bei einer Panne. Gut zu wissen: Die Leistungsobergrenzen, also die maximale Kostenübernahme der Versicherung, variieren von Anbieter zu Anbieter.

Sie sind bereits Mitglied in einem Automobilclub - wie dem ÖAMTC oder dem ARBÖ? Dann sind Abschleppkosten in der Regel bereits abgedeckt und Sie benötigen diesen Zusatzbaustein in der Kfz-Versicherung nicht.

Zu Unrecht abgeschleppt, was tun?

Wurde Ihr Auto zu Unrecht oder während Ihres Urlaubs abgeschleppt? Dann können Sie sich an Ihre Rechtsschutzversicherung oder als Automobilclub-Mitglied die ÖAMTC oder ARBÖ Rechtsberatung wenden.

Wenn Sie glauben, zu unrecht abgeschleppt worden zu sein, empfiehlt der ÖAMTC die Abschleppkosten nicht zu bezahlen. Der Grund: In diesem Fall ist es oft schwieriger, die Abschleppkosten wieder erstattet zu bekommen - meist nur durch eine Klage beim Verfassungsgerichtshof. Sie haben allerdings ein Recht auf einen Kostenbescheid. Gegen diesen können innerhalb von 14 Tagen Rechtsmittel eingelegt werden.

Gut zu wissen: Nach einer Abschleppung muss Ihr Fahrzeug auch ohne Bezahlung ausgefolgt werden. Sie erhalten dann einen Kostenbescheid.

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