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5 Irrtümer und Mythen: Wann die Versicherung nicht zahlt

Verfasst am 15.04.2021


Eine kleine Unachtsamkeit, schon ist es passiert: Das Handy fällt auf den Fliesenboden, die Pfanne mit Speiseöl gerät in Brand oder das Fahrrad wird gestohlen. Wann zahlt in diesen Fällen die Haushaltsversicherung, wann nicht? Wir räumen mit fünf großen Versicherungsirrtümern auf.


Foto: Adobe Stock

Was die Haushaltsversicherung deckt, ist in der Polizze genau aufgelistet. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten: Werden etwa Schäden vorsätzlich herbeigeführt, leistet die Versicherung nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung, wenn man seine Obliegenheiten, also Pflichten, verletzt. Aber nur die wenigsten Versicherungsnehmer kennen ihre Obliegenheiten oder die Ausnahmen im Versicherungsschutz.

5 Irrtümer und Mythen: Wann zahlt die Versicherung, wann nicht?


1) Jeder Brandschaden wird von der Versicherung gedeckt?
Schäden durch Feuer – zum Beispiel durch Brand oder Blitzschlag – sind in der Haushaltsversicherung gedeckt. Aber Vorsicht: Verlassen Sie kurz die Küche und das Speiseöl in der Pfanne fängt Feuer, dann haben Sie diesen Brandschaden durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt. Das Gleiche gilt für Brände, die durch Kerzen oder Zigaretten ausgelöst werden. Tipp: Die Versicherung leistet hier nur, wenn Sie "grobfahrlässiges Verhalten" im Versicherungsschutz inkludieren.

2) Bei einem Einbruchdiebstahl zahlt die Versicherung immer?
Auch vor Schäden durch Einbruch schützt eine Haushaltsversicherung. Verlassen Sie aber Ihre Wohnung oder Ihr Haus ohne die gekippten Fenster zu schließen oder die Türe abzusperren, verletzen Sie Ihre Obliegenheit. In diesem Fall zahlt die Versicherung bei einem Einbruchdiebstahl nicht. Auch dann nicht, wenn der Deckungsbaustein „grobe Fahrlässigkeit“ im Versicherungsschutz inkludiert ist.

3) Die Versicherung zahlt alle Schäden, die ich selbst verursache?
Ein häufiger Irrtum. Fällt zum Beispiel Ihr Handy zu Boden und wird beschädigt, dann handelt es sich um einen Eigenschaden. In solchen Fällen leisten Versicherungen generell nicht. Auch Schäden bei Gefälligkeiten sind nicht automatisch durch die Haftpflichtversicherung gedeckt: Helfen Sie einem Freund beim Umzug und Ihnen rutscht der teure Plasma-TV aus der Hand, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Tipp: Schließen Sie den Zusatzbaustein „Tätigkeitsschäden“ in die Haftpflichtversicherung ein, um in diesem Fall geschützt zu sein.

4) Glasschäden werden von der Versicherung übernommen?
Die Haushaltsversicherung deckt nur bei Schäden an Flachglas. Dazu zählen zum Beispiel Schäden an Ceran-Kochfeldern, Fenstern, Spiegeln, Duschkabinen oder Glasscheiben in Türen und Möbeln. Anders sieht es bei Gebrauchsgegenständen aus Glas aus: Brillen, Geschirr, Lampen oder Geräteverglasungen (z.B. Handy- oder Laptop-Display) sind nicht versicherbar.

5) Fahrräder sind automatisch in der Haushaltsversicherung mitversichert?
Das ist nicht der Regelfall. Am besten, Sie werfen hierfür einen Blick in Ihre Versicherungspolizze. Schließen Sie eine neue Haushaltsversicherung ab, dann können Sie Fahrräder und E-Bikes optional gegen Diebstahl mitversichern. Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nur am Wohnort (z.B. Gemeinschaftsräume, im Freien am Grundstück). Das Fahrrad muss dort ordnungsgemäß gesichert sein – die Versicherer geben auch vor, welches Sicherheitsschloss (z.B. Bügelschloss, Faltschloss, Panzerkabelschloss) verwendet werden muss. Möchten Sie Ihr Fahrrad nicht nur am Wohnort, sondern im öffentlichen Raum (z.B. Arbeit, Supermarkt, etc.) gegen Diebstahl versichern? In diesem Fall schützt nur eine separate Fahrradversicherung oder E-Bike Versicherung.

Warum Sie auf eine Haushaltsversicherung nicht verzichten sollten

Ganz gleich ob Single-, WG- oder Familienhaushalt – eine Haushaltsversicherung gehört zum Basisschutz. Sie schützt vor einem finanziellen Risiko, wenn durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch oder Glasbruch das eigene Hab und Gut beschädigt wird. Die inkludierte Haftpflicht­versicherung deckt zudem Schäden, die an Dritten verursacht werden.

Damit es beim Versicherungsschutz zu keinen bösen Überraschungen kommt, ist es ratsam, den Deckungsbaustein “grobe Fahrlässigkeit” in die Haushaltsversicherung zu inkludieren. Dadurch erweitert sich der Versicherungsschutz und Sie sind im Schadensfall besser abgesichert.

Jetzt Prämien vergleichen und bis zu 200 Euro im Jahr sparen

Vor dem Abschluss einer Haushaltsversicherung ist es ratsam, Angebote und Prämien zu vergleichen. Ein regelmäßiger Polizzen-Check lohnt sich auch für jene, die bereits eine Haushaltsversicherung besitzen. Denn wer aktuelle Angebote vergleicht, kann durch einen Wechsel bis zu 200 Euro sparen.

Unser Experten-Tipp: Dauerrabatte nutzen. Anbieter gewähren bis zu 40 % Rabatt bei Vertragslaufzeiten von zehn Jahren. Gut zu wissen: Auch bei längerer Laufzeit kann der Versicherungsvertrag nach drei Jahren bereits gekündigt werden. Allerdings kann der Versicherer vereinbaren, dass dann ein Anteil des Laufzeitrabatts zurückgezahlt werden muss.
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