Heizkostenzuschuss 2022/2023 beantragen: Alle Bundesländer im Überblick
Verfasst am 06.10.2022
Für einkommensschwache Haushalte stellen die Bundesländer 2022 / 2023 wieder eine unterstützende Einmalzahlung bereit – den Heizkostenzuschuss. Aber wie viel ist drin und wer kann ihn beantragen? Wir geben einen Überblick für alle Bundesländer.

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Das erfahren Sie hier:
Wie viel Heizkostenzuschuss kann ich bekommen?
Beim Heizkostenzuschuss handelt es sich um eine einmalige Unterstützungsleistung bei sozialer Bedürftigkeit. Die Höhe hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem sie beantragt wird und variiert stark.Um die gestiegenen Energiekosten abzufedern, haben viele Bundesländer den Heizkostenzuschuss heuer erhöht und den Bezieherkreis ausgeweitet. Einige Bundesländer wie Wien, Burgenland und Tirol haben weitere Maßnahmenpakete (z.B. Anti-Teuerungsbonus, Energiekosten-Zuschuss) geschnürt, um die Haushalte zusätzlich zu entlasten.
Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?
Antragsteller:innen müssen ab einem festgesetzten Stichtag im jeweiligen Bundesland als Hauptwohnsitz gemeldet sein. Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden.Wer einen Heizkostenzuschuss in Anspruch nehmen will, darf zudem bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Obergrenzen variieren je nach Bundesland, ebenso welche Leistungen (wie beispielsweise Ausgleichszulage, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfen) zum Einkommen dazuzählen.
Gut zu wissen: Auf den Heizkostenzuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird jeweils aus einem von den Ländern festgelegten Topf ausbezahlt. Sobald dieser komplett ausgeschöpft ist, werden keine weiteren Zuschüsse für die laufende Heizperiode vergeben. Je früher Sie also beantragen, desto größer ist die Chance auf die Unterstützungsleistung.
Wo beantrage ich den Zuschuss und welche Unterlagen benötige ich?
Der Heizkostenzuschuss ist in der Regel im Gemeindeamt jenes Ortes zu beantragen, indem man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. In einigen Bundesländern wie in Tirol, Burgenland oder Wien können Antrage auch per E-Mail bzw. online eingebracht werden.Bei der Antragstellung zum Heizkostenzuschuss sind in jedem Fall Einkommensnachweise zu erbringen. Mitunter werden auch Nachweise zu den Heizkosten in der laufenden Heizperiode gefordert.
Welche Voraussetzungen gelten in meinem Bundesland?
Wien
Aufgrund der steigenden Energiepreise wurden die Maßnahmen der Wiener Energieunterstützung ausgeweitet. Dadurch sollen bedürftige Wiener Haushalte finanziell entlastet werden:Wiener Energiebonus ‘22
- Einmaliger Bonus in der Höhe von 200 Euro.
- Anspruchsberechtigt sind: Personen mit Hauptwohnsitz in Wien. Bei 1-Personen-Haushalten darf das Jahreseinkommen 40.000 Euro (brutto) nicht überschreiten - das sind monatlich 2.835 €. Bei Mehrpersonenhaushalten darf das gesamte Jahreseinkommen nicht höher als 100.000 Euro (brutto) sein.
- Antrag erforderlich: Voraussichtlich ab Dezember 2022 ist die Antragsstellung online möglich.
- Die Auszahlung der 200 Euro erfolgt direkt auf das Konto.
Energieunterstützung Plus
- Zahlungsrückstände bei Strom und Gas (z.B. Mahnungen, nicht leistbare Jahresabrechnungen) werden übernommen und direkt an das Energieunternehmen überwiesen - maximal 500 Euro.
- Anspruchsberechtigt sind: Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Ausgleichszulage, Pensionsvorschuss und Umschuldungsgeld. Sowie Personen mit GIS-Befreiung und jene, die vom Kostendeckel des EAG umfasst sind.
- Antrag erforderlich: Hier geht’s zum Online Antrag .
Wiener Energiekostenpauschale
- Anspruchsberechtigten Personen (Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Ausgleichszulage) wurde die Energiekostenpauschale bereits auf das Konto überwiesen. Eine Antragstellung war nicht erforderlich.
- Nachreichfrist für Alleinerziehende: Noch bis 14. Oktober 2022 können Alleinerziehende einen Zuschuss von zusätzlich 100 Euro erhalten. Hierfür muss ein Antrag online eingebracht werden.
Niederösterreich
Das Land Niederösterreich gewährt in der Heizperiode 2022/2023 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro. Aufgrund den aktuellen Preissteigerungen im Energiebereich wird zusätzlich eine Sonderförderung von 150 Euro ausgezahlt. Der Heizkostenzuschuss in Niederösterreich beträgt somit 300 Euro.
Eine Antragstellung ist bis 31. März 2023 am Gemeindeamt des jeweiligen Hauptwohnsitzes möglich.
Folgende, monatliche Bruttoeinkünfte dürfen für den Bezug des Heizkostenzuschusses nicht überschritten werden:
- Alleinstehende Personen ohne Kinder: 1.030,49 Euro
- Alleinstehende Person mit 1 - 3 Kindern: 1.189,49 Euro, 1.348,49 Euro, 1.507,49 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.625,71 Euro
- Paare mit 1 - 3 Kindern: 1.784,71 Euro, 1.943,71 Euro, 2.102,71 Euro
- Für jedes weitere Kind: 159,00 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt: 595,22 Euro
Die Einkommenshöchstgrenzen für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Kinderbetreuungsgeld unterscheiden sich von den oben genannten. Diese sowie weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss in Niederösterreich finden Sie hier.
Gut zu wissen: Mit dem Strompreisrabatt werden in Niederösterreich noch mehr Haushalte entlastet. Alle Personen, die mit 1. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten, sind bezugsberechtigt. Gefördert werden 11 Cent / kWh Strom für 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs. So erhalten 1-Personen-Haushalte 169,58 Euro pro Jahr, bei einem 4-Personen-Haushalt sind es 415,80 Euro. Wie und wo Sie den Strompreisrabatt beantragen können? Das erfahren Sie hier.
Oberösterreich
In Oberösterreich werden 2022/2023 Haushalte mit niedrigem Einkommen mit einem Energiekostenzuschuss und einem Heizkostenzuschuss unterstützt.
Jene Haushalte, die bereits 2021/2022 einen Heizkostenzuschuss bekommen haben, erhalten 2022 automatisch den Energiekostenzuschuss. Dieser beträgt 200 Euro. Die Auszahlung des Energiekostenzuschuss erfolgt ohne Antrag durch die Heimatgemeinde.
Härtefallregelung: Rutscht ein Haushalt im Jahr 2022 erstmals unter die Einkommensgrenze, kann der Energiekostenzuschuss nachträglich auch Anfang 2023 beantragt werden. Als Grundlage wird dann der Einkommensnachweis 2022 herangezogen (statt Einkommensnachweis 2021).
Ab Jänner 2023 kann zudem der Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich beantragt werden. Dieser beträgt 200 Euro. Gut zu wissen: Der Bezieherkreis wird deutlich ausgeweitet: Die Einkommensgrenze wird beispielsweise für Alleinstehende bei 1.200 Euro netto im Monat liegen.
Nähere Informationen gibt es hier:
Burgenland
Burgenland gewährt den Haushalten im Jahr 2022 einen Heizkostenzuschuss oder Anti-Teuerungsbonus. Je nach Haushaltseinkommen steht Ihnen entweder der Heizkostenzuschuss oder der Anti-Teuerungsbonus zu. Der gestellte Antrag gilt automatisch für beide Förderungen.
Für den einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 700 Euro dürfen Sie diese Netto-Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
- Alleinstehende Personen: 979 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.544 Euro
- Pro Kind zusätzlich: 188 Euro
- Pro weitere Person im Haushalt: 489 Euro
Der Anti-Teuerungsbonus beträgt 400 - 700 Euro pro Haushalt. Um den Anti-Teuerungsbonus zu erhalten, dürfen Sie folgende Netto-Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
- Alleinstehende Personen: 1.200 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.800 Euro
- Pro Kind zusätzlich: 350 Euro
- Pro weitere Person im Haushalt: 600 Euro
Der Heizkostenzuschuss / Anti-Teuerungsbonus Antrag kann online oder beim Gemeindeamt bis zum 31. Dezember 2022 eingebracht werden. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss und Anti-Teuerungsbonus gibt es hier.
Steiermark
Der Heizkostenzuschuss für 2022/2023 beträgt in der Steiermark 340 Euro. Er kann bis zum 28. Februar 2023 bei den Gemeindeämtern, Stadtämtern und bei den Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark (Stichtag: 1. September 2022), die keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen folgende Nettogrenzen nicht überschreitet:
- Alleinstehende Personen: 1.371 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 2.057 Euro
- Pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: 412 Euro
Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss in der Steiermark gibt es hier.
Kärnten
Auch 2022/2023 ist der Kärntner Heizkostenzuschuss zweigeteilt: Der kleine Heizkostenzuschuss beträgt 110 Euro, der große Heizkostenzuschuss 180 Euro.
Zusätzlich wird heuer der Kärntner Energiebonus ausbezahlt: Bei Anspruch auf den Heizkostenzuschuss wird zeitgleich ein Bonus von je 50 Euro überwiesen. Der kleine Heizzuschuss erhöht sich somit um 50 Euro auf 160 Euro, der große Heizkostenzuschuss von 180 auf 230 Euro.
Für den „kleinen“ Zuschuss gelten 2022 / 2023 folgende Netto-Richtgrenzen:
- Alleinstehende Personen: 1.250 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.730 Euro
- Pro weitere Person im Haushalt: 270 Euro
Für den „großen“ Zuschuss gilt 2022 / 2023 hingegen:
- Alleinstehende Personen: 1.100 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.560 Euro
- Pro weitere Person im Haushalt: 270 Euro
Anträge können noch bis zum 28. April 2023 am jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss in Kärnten gibt es hier.
Salzburg
Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen auszugleichen, gewährt das Land Salzburg einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 300 Euro.
Die Anträge können noch bis zum 31. Mai 2023 online oder via Formular bei der Hauptwohnsitzgemeinde eingereicht werden.
Die Netto-Einkommensgrenzen betragen 2022/2023:
- Alleinstehende Personen: 1.055 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.583 Euro
- Für jedes weitere Kind mit Familienbeihilfenbezug: 326 Euro
- Für jedes weitere Kind ohne Familienbeihilfenbezug: 530 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt: 530 Euro
Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss in Salzburg gibt es hier.
Tirol
Um die stark gestiegenen Preise für Energie abzufedern, bietet Tirol 2022/2023 einen Zuschuss zu den Heizkosten sowie zu den Energiekosten an.
Der einmalige Zuschuss zu den Heizkosten beträgt 250 Euro. Der befristete Zuschuss zu den Energiekosten beträgt ebenso 250 Euro. Wenn Ihr Haushaltseinkommen die jeweiligen Obergrenzen nicht überschreitet, können Sie beide Zuschüsse und somit insgesamt 500 Euro erhalten.
Um den Heizkostenzuschuss in Höhe von 250 Euro zu erhalten, darf Ihr Haushaltseinkommen nicht über diesen Obergrenzen (netto) liegen:
- Alleinstehende Personen: 1.000 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.590 Euro
- Für das erste und zweite Kind zusätzlich: 260 Euro
- Pro weiteres Kind zusätzlich: 190 Euro
- Für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 550 Euro
- Pro weitere erwachsene Person im Haushalt: 380 Euro
Der Zuschuss für Energiekosten beträgt ebenso 250 Euro. Sie erhalten ihn (zusätzlich), wenn Ihr Haushaltseinkommen (netto) nicht über diesen Obergrenzen liegt:
- Alleinstehende Personen: 1.900 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 2.700 Euro
- Für das erste und zweite Kind zusätzlich: 450 Euro
- Pro weiteres Kind zusätzlich: 330 Euro
- Für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 750 Euro
- Pro weitere erwachsene Person im Haushalt: 600 Euro
Den gemeinsamen Antrag für den Heiz- und Energiekostenzuschuss können Sie bis zum 31. Dezember 2022 online, per Post oder auf Ihrem Gemeindeamt einbringen. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss in Tirol gibt es hier.
Vorarlberg
In Vorarlberg kann der Heizkostenzuschuss von 17. Oktober 2022 bis 24. Februar 2023 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.
Der einmalige Heizkostenzuschuss beträgt 180 Euro. Bei Nachweis eines höheren Heizaufwandes kann der Zuschuss um 150 Euro auf somit 330 Euro erhöht werden.
Es gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:
- Alleinstehende Personen: 1.371 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 2.057 Euro
- Alleinerziehende mit einem Kind: 1.783 Euro
- Pro weitere Person im Haushalt: 412 Euro
Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss in Vorarlberg gibt es hier.
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Kommentare:
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P.Petersen am 02.11.2022
Dass ich sämtliche Einkommen angeben muss ist mir klar. Muss ich auch die Ausgaben angeben. Z.B. Mietzins, oder meine freiwillige Krankenversicherung? Würde mich freuen darüber zu lesen. Das Land Oö kennt sich in eigenen Vorgaben nicht aus.
Rada Isailovic am 08.11.2022
Ich bin alleinerziehende Mutter und habe drei Kinder, habe ein Einkommen aus der Mindestsicherung von 1489,99, habe eine staatliche Wohnung, zahle dafür 651 Miete und bezahle jeden zweiten Monat 250 Euro für Strom
Christiane Manousek am 23.11.2022
Meine letzte Heizungsabrechnung von Wien Energie hat € 399.- Nachzahlung betragen. Teilbeträge sind von € 16.52 auf € 153.- gestiegen ! Bekomme € 2358,22 Pension davon sind € 305.- Pflegegeld abzuziehen, da ich MS habe.
DAD ALI am 28.11.2022
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wolte wissen,ob ich Heizkostenzuschuss bekomme,weil ich allein Verdiener bin. Danke mitfreundlichen Grüßen DadAli
durchblicker.at am 28.11.2022
Lieber Herr Ali, danke für Ihre Frage. Ohne konkrete Informationen können wir die Frage leider nicht beantworten. Tipp: Wenden Sie sich an Ihre Heimatgemeinde oder das zustände Amt in Ihrer Stadt. Dort wird man Ihnen gerne weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen, durchblicker-Team
mariam mohaqeqpor am 28.11.2022
28.11.2022 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin verheiratet und haben wir drei Kindern. Wir wohnen in Tamsweg in Salzburg. Ich bin bei Mutterschutz. Mit freundlichen Grüßen Mariam Mohaqeqpor
durchblicker.at am 28.11.2022
Liebe Frau Mohaqeqpor, der Heizkostenzuschuss im Bundesland Salzburg kann ab Jänner 2023 beantragt werden. Aktuell liegen noch keine konkreten Informationen zu den Voraussetzungen / Nettoeinkommensgrenzen vor. Tipp: Wenden Sie sich im Jänner direkt an Ihr Gemeindeamt in Tamsweg. Bei der Gemeinde muss der Heizkostenzuschuss-Antrag abgegeben werden - sie kümmern sich dann um die Abwicklung. Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker-Team
Linda am 28.11.2022
Ich wohne in Hessen bin allein und verdine 1800euro brutto mit Steuer Klasse 1 . Meine Frage bekomme ich Energie Zuschuß ? Und werde denn Fall sein.....wie kann ich denn beantragen? L.g L
durchblicker.at am 29.11.2022
Liebe Linda, Sie sind auf einer österreichischen Seite gelandet. ;-) Unsere Informationen gelten für den Heizkostenzuschuss in Österreich. Zu den Energie-Entlastungspaketen in Deutschland können wir leider keine Auskunft geben. Liebe Grüße nach Hessen, Ihr durchblicker-Team.
Gerhard Radlherr am 07.12.2022
Wie wird das monatlich Nettoeinkommen berechnet. Nettoentgelt laut Pensionsbescheid oder Jahreseinkommen (Nettopension x 14) dividiert durch 12?
Selma Fuso am 08.12.2022
Ich mochte gerne wissen ob der Klimabonus der Heizkostenzuschuss ist den ich beantragt habe Danke
gerald scharner am 09.12.2022
guten tag bekommt man den zuschuss automatisch auf das konto und bis wann wird er ausbezahlt ich bedanke mich
durchblicker.at am 12.12.2022
Lieber Herr Radlherr, in jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich der Berechnung der Netto-Einkommensgrenzen. Unser Tipp: Informieren Sie sich auf der Website der Landesregierung in Ihrem Bundesland. Den Link finden Sie in unserem Blogartikel. Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker-Team
durchblicker.at am 12.12.2022
Lieber Herr Scharner, nein - der Heizkostenzuschuss wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen einen Antrag stellen und diesen z.B. bei Ihrem Gemeindeamt fristgerecht einbringen. Nähere Informationen welche Bestimmungen und Voraussetzungen in Ihrem Bundesland gelten, lesen Sie im Artikel. Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker-Team
durchblicker.at am 12.12.2022
Liebe Frau Fuso, nein - Klimabonus und Heizkostenzuschuss sind zwei unterschiedliche Maßnahmen. Der Klimabonus 2022 wurde bereits automatisch vom Staat an anspruchsberechtigte überwiesen / ausgezahlt. Der Heizkostenzuschuss 2022/2023 muss beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass in jedem Bundesland andere Fristen und Bestimmungen hinsichtlich Einkommensgrenzen beim Heizkostenzuschuss gelten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Artikel. Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker Team
Günter Fürst am 13.12.2022
Liebe Leute Ich lese hier , daß man für den Heizkostenzuschuß nicht mehr Pension beziehen darf als Euro 1.000,- Ich bekomme Euro 1.089,- Da ich in einer Altstadtwohnung mit einer Gastherme aus den Nachkriehsjahren ( oder älter )heitze , sich der Gas UND Strompreis verdreifacht hat denke ich doch daß ich Anspruch auf den einmaligen Heizkostenzuschuß habe .Ich zahle monatlich. Euro 98,- für Gas und Strom und hab dann meist eine schreckliche Nachzahlung obwohls bei mir alles andere als warm ist . Freue mich über Rückmeldung
durchblicker.at am 13.12.2022
Lieber Herr Fürst, aktuell plant die Regierung den Wohn- und Heizkostenzuschuss zu erweitern. Konkrete Details liegen hierzu noch nicht vor. Sobald die Regierung Informationen veröffentlicht, informieren wir hier auf durchblicker. Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker-Team
Ilse mitter am 15.12.2022
Ich lebe mit meinen Sohn in einem Haushalt.Bekomme Geld von Ams.Sohn ist 18 Jahre alt.Möchte wissen ob ich auch einen Heizkostenzuschuss bekomme
Karl Regner am 16.12.2022
Bitte wie hoch ist die Einkommensgrenze in nö für den Heizkosten Zuschuss ab 2023 ? Danke LG Karl Regner
durchblicker.at am 16.12.2022
Lieber Herr Regner, die Informationen zur Einkommensgrenze für den Heizkostenzuschuss in Niederösterreich lesen Sie im Blogartikel unter dem Punkt "Niederösterreich". Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker-Team
durchblicker.at am 16.12.2022
Liebe Frau Mitter, vielen Dank für Ihre Frage. Im Blogartikel erfahren Sie, welche Einkommensobergrenze (auch AMS-Bezug) in Ihrem Bundesland gilt und ob Sie somit anspruchsberechtigt sind. Bei weiteren Fragen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Kontaktstellen in Ihrem Bundesland zu wenden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker-Team
Hermann Fiegl am 02.01.2023
würde gerne ansuchen weiss jedoch nicht wie
Anna RuckerbauerHochgärten 5/7 am 04.01.2023
Ich hab 1099,98 Euro Pension monatlich Hab ich Anspruch auf einen Hezkostenzuschuss? Mit freundlichen Grüßen Anna Ruckerbauer
durchblicker.at am 09.01.2023
Lieber Herr Fiegl, werfen Sie hierfür gerne einen Blick auf den Blogartikel und das jeweilige Bundesland, in dem Sie wohnen. An dieser Stelle finden Sie einen Link, der auf die Website Ihrer Landesregierung führt. Auf den Seiten der Landesregierung können Sie den Antrag zum Heizkostenzuschuss herunterladen. Im Anschluss müssen Sie diesen - in der Regel beim Gemeindeamt - einbringen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker-Team.
durchblicker.at am 09.01.2023
Liebe Frau Ruckerbauer, leider können wir Ihre Frage nicht beantworten, da uns weitere Informationen fehlen. So gibt es in jedem Bundesland andere Pensionsobergrenzen. Unser Tipp: Werfen Sie im Blogartikel einen Blick auf Ihr Bundesland. Dort finden Sie auch einen Link zur Landesregierung - dort sind auch noch einmal weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten angegeben. Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker-Team
Steinbrunner Alexander am 14.01.2023
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Dezember 2022 wurde von der Bundesregierung ein Heizkostenzuschuss für jeden Haushalt beschlossen. Ich habe gelesen, dass man online oder per Formular beantragen kann, Formular ist auf der zuständigen Gemeinde erhältlich. Online kann ich nicht anfordern, da ich keine Möglichkeit habe. Alles gut und schön, jedoch unsere Gemeinde weiß von nichts. Es wurde geschrieben, dass 450 Millionen Euro zur Verfügung stehen, wenn die aufgebraucht sind, steht nichts mehr zur Verfügung. Heutzutage muss man schauen, dass man über die Runden kommt. Eine Frage und bitte, kann mir jemand sagen, wie ich zu diesem Formular komme. Danke Liebe Grüße Steinbrunner Alexander
durchblicker.at am 16.01.2023
Lieber Herr Steinbrunner, das Formular kann auch auf den Webseiten der Landesregierung heruntergeladen werden. Werfen Sie in unserem Blogartikel einen Blick auf Ihr Bundesland. Dort verlinken wir auf die jeweiligen Webseiten. Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker-Team
Schitter Marius am 27.10.2022
Dankeschön