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Rechtschutzversicherung rückwirkend abschließen – geht das?

Verfasst am 16.10.2023


Ein Verkehrsunfall, Streit mit dem Vermieter oder Arbeitgeber – im Alltag existieren viele Situationen, die juristischen Ärger bedeuten können. In so einem Fall hilft eine passende Rechtsschutz­versicherung. Doch lässt sich diese in Österreich auch rückwirkend abschließen?

Foto: Paolese - stock.adobe.com

Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

Sie sind in eine juristische Auseinandersetzung verwickelt und möchten rückwirkend eine Rechtsschutzversicherung abschließen? In diesem Fall gibt es schlechte Nachrichten: Die Versicherer in Österreich bieten diese Tarifoption leider nicht an.

Zwar steht Ihnen jederzeit der Weg in eine Rechtsschutzversicherung offen, aber diese dient allein der Vorsorge. Bereits bestehende Versicherungsfälle sind im Normalfall von der Leistung ausgeschlossen. Vielmehr gelten Wartezeiten für viele Rechtsbereiche, um eine rückwirkende Versicherungsleistung sicher auszuschließen.

Zwar existieren in Deutschland vereinzelte Angebote für rückwirkenden Rechtsschutz, aber auch hier gelten starke Begrenzungen. Außerdem gilt: Mit einem Wohnsitz in Österreich können Sie von entsprechenden Verträgen nicht profitieren.

Wie funktionieren Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung?

Die meisten Rechtsschutzversicherungen inkludieren heute Wartezeiten in ihre Verträge. Der Grund liegt auf der Hand: Die Versicherer möchten verhindern, dass jemand eine Polizze wegen eines bereits bestehenden oder bald drohenden Rechtsstreits abschließt.

Mit einer Wartezeit umgehen die Anbieter entsprechende Versuche. Gängige Wartezeiten werden je nach Rechtsgebiet unterschiedlich aufgeteilt:

Keine Wartezeit
Kfz- und Schadensrechtsschutz, Strafrechtsschutz

3 Monate
Nahezu alle anderen Rechtsbereiche (allgemeiner Vertragsrechtsschutz, Mieter-Rechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz)

6 - 12 Monate
Erb- und Familienrechtsschutz

Für Sie als Versicherungsnehmer:in bedeutet die Wartezeit: Beginnt ein Rechtsstreit vor oder während der Wartezeit, leistet die Rechtsschutzversicherung nicht.

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit – gibt es das?

Es gibt vereinzelt Anbieter, die mehr als die oben genannten Rechtsbereiche ohne Wartezeit abdecken. Doch Achtung: Schauen Sie sich dabei auch die Prämien an und vergleichen Sie diese mit anderen Angeboten!

Darüber hinaus stellen einige Anbieter Zusatzleistungen ohne Wartezeit zur Verfügung. Ein gutes Beispiel sind in diesem Fall kostenfreie Rechtsberatungen. Der Ablauf ist dabei ganz einfach:

  1. Sie schließen Ihre Versicherung ab
  2. Sie nehmen Kontakt zu Fachjurist:innen des Versicherungsanbieters auf
  3. Diese beraten Sie kostenfrei

Oft gelten solche Beratungsbausteine auch für bereits bestehende Rechtsstreitigkeiten.


Keine Wartezeiten bei einem Versicherungswechsel

Sie möchten Ihre Rechtsschutzversicherung wechseln? In diesem Fall verzichten die Versicherer auf entsprechende Wartezeiten. Dies gilt allerdings nur für Rechtsgebiete, die durch die bestehende Polizze abgedeckt sind.

Erweitern Sie hingegen den Leistungsumfang Ihrer Rechtsschutzversicherung, müssen Sie für die neuen Leistungsbausteine in der Regel wieder eine Wartezeit einkalkulieren.



durchblicker Tipp: Rechtsschutzversicherung frühzeitig abschließen

Das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung lässt sich mit einer geeigneten Versicherung minimieren. Deshalb gilt: Je eher Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, desto besser. So umgehen Sie Wartezeiten und sind auf der sicheren Seite.

Tipp: Optimieren Sie Ihre Absicherung und passen Sie Ihre Rechtsschutz-Polizze genau auf Ihre Bedürfnisse an! Mit unserem Vergleich für Rechtsschutzversicherung sparen Sie zusätzlich auch noch bares Geld.


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