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Fixkosten-Sparguide: Bei Finanzen & Versicherungen sparen!

Verfasst am 03.04.2020


Die Tilgung des Kredites, die Bezahlung der Leasingrate fürs Auto oder die Überweisung von Versicherungsprämien sind für viele feste Bestandteile der monatlichen Fixkosten. Treten unerwartet Zahlungsschwierigkeiten auf und schlittert das Girokonto ins Minus, verursacht das nicht zuletzt Sorgen und Kopfzerbrechen. Warum es sich finanziell lohnen kann, bei Ihrer Bank einen Zinserlass oder die Stundung von Kreditraten anzuregen, eine Kredit-Umschuldung vorzunehmen oder Versicherungen zu wechseln? Wir verraten es Ihnen in unserem durchblicker Fixkosten-Sparguide.

Foto: ProStockStudio - stock.adobe.com, durchblicker

Kreditraten reduzieren oder stunden

Bei Zahlungsschwierigkeiten die Kredit- oder Leasingraten nicht zu bezahlen, kann teuer kommen. Mahnspesen und Verzugszinsen sind die Folge und vergrößern das finanzielle Minus nur noch mehr. Besprechen Sie am besten mit Ihrer Bank, welche Möglichkeiten zur Senkung der Kreditraten bestehen: Ist eine zeitlich begrenzte Ratenreduktion oder eine dauerhafte Reduktion der Kreditrate im Zuge einer Laufzeitverlängerung möglich?

Eine weitere Möglichkeit ist die Kreditstundung. Der Stundungszeitraum beträgt dabei je nach Bank ein bis zwölf Monate. Wichtig zu wissen: Die Zinsen laufen auch im Stundungszeitraum weiter. Nach Ablauf des Stundungszeitraums muss also der gestundete Betrag bezahlt werden - das wiederum kann eine Erhöhung der Kreditrate mit sich ziehen. Am 3. April 2020 beschloss der österreichische Nationalrat, dass Verbraucherkreditverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, für drei Monate gestundet werden können. Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen 1. April 2020 und 30. Juni 2020 fällig sind, können gestundet werden, wenn dem Kreditnehmer die Zahlungen aufgrund von Einkommensausfällen durch die Corona-Krise “nicht zumutbar” sind. Weiterführende Informationen zu diesem Gesetzesbeschluss finden Sie hier.

Auch bei Zahlungsschwierigkeiten der Leasingraten sollte zunächst das persönliche Gespräch mit der Leasingfirma gesucht werden. Bezahlen Sie Leasingraten nicht zum festgelegten Termin drohen Mahnspesen und Verzugszinsen. Und was tun, wenn Kreditkarten-Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können? Manche Kreditkartenfirmen bieten die Option, die Kreditkartenabrechnung in Raten zu bezahlen. Aber Vorsicht! Auch Ratenzahlungen verursachen wieder zusätzliche Zinsen!

Kredit umschulden und Fixkosten durch niedrigere Kreditrate senken

Günstige Kreditkonditionen und niedrige Fixzinsen machen auch eine Kredit-Umschuldung aktuell attraktiv: Eine Ersparnis von mehreren zehntausend Euro ist dabei möglich! Ob sich eine Kredit-Umschuldung auch für Sie lohnt, können Sie ganz einfach online ermitteln: Der durchblicker Umschuldung-Rechner berechnet Ihre persönliche Finanzierungswahrscheinlichkeit.

Girokonto überziehen vs. Ratenkredit aufnehmen?

Die Überziehung des Girokonto ist die teuerste Form des Kredits: Je nach Bank werden Soll-Zinsen von 6,625 - 13,25 Prozent veranschlagt. Ist eine Kontoüberziehung zur Deckung der Fixkosten unvermeidbar, sollte auch hier zunächst wieder das persönliche Gespräch mit der Bank gesucht werden. Besprechen Sie eine etwaige Zinssenkung sowie die Erhöhung des Überziehungsrahmen, um ein allzu großes Minus zu vermeiden.

Alternativ sind Ratenkredite eine weitere Möglichkeit, die eigene finanzielle Last zu verringern. Die Berechnung der Zinsen erfolgen dabei anhand der individuellen Bonität. Die schlechte Nachricht: Aufgrund der Corona-Krise verschärfen viele Banken im Moment ihre Richtlinien zur Kreditvergabe. Im Bedarfsfall daher lieber früher als später die Aufnahme eines Ratenkredits in Erwägung ziehen! Im durchblicker Ratenkredit-Rechner können Sie ganz einfach Anbieter für Ratenkredite vergleichen und online abschließen. Nutzen Sie auch das kostenlose und unverbindliche Beratungsangebot unserer Finanzierungsexperten!

Sparguthaben vorzeitig auflösen

Um liquide Mittel freizumachen, können Sparguthaben wie Bausparverträge auch vor Ablauf der Bindungsdauer gekündigt werden. Diese Möglichkeit sollte jedoch nur im Notfall angedacht werden! Wer seinen Bausparvertrag vorzeitig kündigt, dem drohen hohe Spesen und ein geringeres Guthaben. Denn wird die vereinbarte Sparleistung nicht erreicht, ist ein Verwaltungskostenbeitrag fällig. Zudem wird das Guthaben rückwirkend mit einem Minimalzinssatz abgezinst sowie die staatliche Prämie rückverrechnet.

Versicherungsprämien pausieren, stunden oder reduzieren

Bei einem finanziellen Engpass können Sie sich auch bei Ihren Versicherungsanbietern über individuelle Lösungen erkundigen. Je nach Versicherungssparte und Anbieter ist es möglich, Versicherungsprämien zu pausieren, stunden, reduziern oder ruhend zu stellen.

Zu beachten gilt aber: Eine Prämienreduktion mindert den Versicherungsschutz. Die Ruhestellung eines Versicherungsvertrags führt wiederum dazu, dass für diesen Zeitraum kein Versicherungsschutz gegeben ist. Ziehen Sie eine dieser Optionen in Erwägung, sollten Sie besser überprüfen, ob Sie die betreffende Versicherung überhaupt benötigen.

Denn der einfachste Weg, Kosten zu sparen, ist die Kündigung nicht benötigter Versicherungen oder der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Je nach Versicherungsprodukt können Sie beim Wechsel der Versicherung bis zu 700 Euro im Jahr einsparen!

Sie sind sich unsicher, ob Sie ausreichend versichert sind? Mit nur wenigen Klicks zeigt Ihnen der Versicherungscheck welche Versicherung zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passt. Zusätzlich zu Versicherungslücken können Sie auch herausfinden, ob Sie eventuell überversichert sind.

Auch unsere ausgebildeten Versicherungsexperten beraten Sie gerne! In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir kostenlos und unverbindlich über Neuerungen, berechen Ihren individuellen Versicherungsschutz und unterstützen bei der Optimierung Ihrer Versicherung. Vereinbaren Sie ganz einfach online Ihre kostenlose Beratung zu Ihrem Wunschtermin.

Quellen:
Replublik Österreich Parlamentsdirektion (3.4.2020)
Arbeiterkammer Wien (28.3.2020)
Orf.at (18.3.2020)
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