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Wildunfall: Wann zahlt die Versicherung?

Verfasst am 11.10.2012


Wildtiere sind gerade im Herbst immer wieder Auslöser für Verkehrsunfälle. Die Dämmerung bricht früh ein und die meisten Wildarten sind gerade zu dieser Zeit oder in der Nacht am aktivsten. Eine schemenhafte Bewegung am dunkeln Straßenrand und plötzlich steht ein Reh mitten auf der Straße. Solche Unfälle enden oft fatal: Das Auto ist ein Totalschaden und oft gibt es sogar Verletzte.

Unfälle mit Tieren vermeiden

Wer aufmerksam fährt, ist bereits sicherer unterwegs. Besondere Achtsamkeit ist in der Dämmerung und in der Dunkelheit immer notwendig. Auch bei Straßen, die einen Wald oder ein Feld entlang führen kann es zu erhöhtem Wildwechsel kommen.

Außerdem ist es wichtig, auf gefährlichen Straßen den Sicherheitsabstand zum Vorderwagen zu vergrößern. Ist ein Tier an oder auf der Straße sichtbar, so gilt es unbedingt abzubremsen, abblenden und kräftig wiederholt hupen.

Unfall passiert – wie verhalte ich mich richtig

Zunächst muss man anhalten und die Unfallstelle ordnungsgemäß absichern. Das heißt im Grunde: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern. Bei Verletzten ist Erste Hilfe zu leisten und es sind Rettung und Polizei zu verständigen. Totes Wild darf nicht einfach in den Kofferraum geladen und mitgenommen werden, sondern muss an den Straßenrand gezogen werden. Wer ein totes oder verletztes Tier zurück lässt oder gar mitnimmt, macht sich strafbar.

Grundsätzlich ist die Polizei zu verständigen, auch wenn das angefahrene Tier weiter läuft. Wer dies unterlässt, kann sich wegen Fahrerflucht strafbar machen. Außerdem ist die polizeiliche Meldebestätigung des Unfalles für die Kasko-Versicherung nötig.

In jedem Fall sollte man die Unfallstelle fotografieren und ev. Zeugen um ihre Daten bitten. Zeugen können auch für die Versicherung bedeutsam sein.

Achtung bei der Versicherung

Ist ein Unfall passiert und ein Schaden entstanden, muss man eine Meldung bei seiner Versicherung durchführen.

Generell gilt bei Wildunfällen, dass man den Schaden am eigenen Auto nur von der Kaskoversicherung ersetzt bekommt. Hat man nur die gesetzliche Haftpflichtversicherung, muss man für den gesamten Schaden selbst aufkommen.

Aber Achtung: Viele Versicherungen unterscheiden, mit welchem Wild der Zusammenstoß geschah. Grundsätzlich sind Schäden am eigenen Auto die durch einen Kollision mit einem Haarwild entstanden sind gedeckt. Zu dieser Kategorie Wild zählen Reh, Hase, Fuchs oder Wildschwein.

Bei einer Kollision mit Federwild ist die Frage nach der Deckung schon schwieriger zu beantworten. Ob Schäden, die durch Unfälle mit Fasanen oder Eulen entstanden sind von der Versicherung übernommen werden, steht in den jeweiligen Versicherungsverträgen.

Schäden die aus einem Zusammenstoß mit Haus- oder Nutztieren entstehen, sind in keiner Kaskoversicherung gedeckt. Hierunter fallen Kühe, Pferde, Hamster, Hunde, Katzen und ähnliches. Hier kann allenfalls der Besitzer des Tieres Schadensersatzpflichtig werden und dies auch nur, wenn er nicht beweisen kann, dass das Haustier ordentlich beaufsichtigt gewesen ist.

Mit dem Kfz Versicherungsrechner auf durchblicker.at kann man schnell herausfinden, welche Arten von Wildschäden von der Versicherung gedeckt werden. Einfach in der Ergebnisliste auf „Details vergleichen“ klicken und schon sieht man die genauen Vertragsinhalte.







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