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Kündigung zum Vertragsablauf

Verträge in der Kfz-Versicherung laufen in der Regel ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht kündigen. Das heißt Sie können einmal im Jahr (ungefähr zum Zeitpunkt als Sie die Versicherung abgeschlossen haben = „Hauptfälligkeit“) Ihren Vertrag kündigen. Sie sollten darauf achten, 2 Monate vor der Hauptfälligkeit des Vertrags schriftlich zu kündigen, um keine Fristen zu versäumen. Bei unangemessener Fristsetzung durch den Versicherer können Sie sofort kündigen. Das kann beispielsweise passieren, wenn der Versicherer verabsäumt, Sie zeitgerecht über die stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach der vereinbarten Laufzeit zu informieren.

Wenn Sie Ihre Versicherung zur Hauptfälligkeit wechseln möchten, können Sie im Kfz Versicherung Vergleich auf durchblicker.at die Preise und Leistungen der österreichischen Versicherungen vergleichen und das gewünschte Angebot abschließen - durchblicker.at kümmert sich kostenlos um den Wechsel.

Weiterführende Informationen:

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