Einbruch in Garderobenkästen
Im Rahmen der Einbruch-Diebstahl-Deckung Ihrer Eigenheimversicherung ist häufig auch der Einbruch in Garderobenkästchen (z.B. in Schwimmbädern oder Sportanlagen) gedeckt. Der Versicherungsschutz ist dabei limitiert (meist ein paar Hundert Euro) und gilt in der Regel nicht für den Ersatz von Bargeld.
Ob und bis zu welchen Grenzen der Einbruch in Garderobenkästen versichert ist, können Sie im Eigenheim-Versicherungsrechner auf durchblicker bei den Details der einzelnen Anbieter einsehen.
Weiterführende Informationen:
- Versicherungssumme Haushalt (Wohnungsinhalt)
- Versicherung Wohnungsinhalt
- Fahrräder
- Kinderwägen
- Hausrat von studierenden Kindern
- Gegenstände in gemieteten Räumen
- Beraubung
- Gegenstände bei Übersiedlung
- Gegenstände in Kfz
- Versicherte Gefahren
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