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Entschädigung zum Neuwert

Haushaltsversicherung bieten grundsätzlich einen Neuwertersatz. Das bedeutet, dass unbrauchbar gewordene Sachen zu den vollen Wiederbeschaffungskosten ersetzt werden, unabhängig davon ob sie diesen Wert zum Zeitpunkt des Schadens noch hatten.

Einige Versicherungen schränken diesen Neuwertersatz jedoch ein, zum Beispiel werden Böden und Wandbeläge oft nur zum Zeitwert ersetzt. Sie können die genauen Regelungen pro Versicherung dem durchblicker Haushaltsversicherung Vergleich entnehmen.

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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