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Konsequenzen bei früherer Kündigung

Auch wenn Sie beim Abschluss einer Haushaltsversicherung eine längere Vertragslaufzeit wählen, können Sie gesetzlich ab dem 3. Jahr den Vertrag kündigen, und sogar früher, wenn Sie umziehen. Es kann jedoch in Einzelfällen zu Rückforderungen von gewährten Laufzeitrabatten kommen. Versicherungen wurden aber in jüngster Vergangenheit durch gerichtliche Urteile dazu angehalten, nachteilige Regelungen bei vorzeitiger Kündigung durch den Versicherungsnehmer aus ihren Bedingungen zu entfernen.

Da die Rückforderung bei einer vorzeitigen Kündigung daher aus heutiger Sicht nicht unbedingt zwingend ist und Sie auch nur Rabatte zurückbezahlen, die Sie sonst nicht erhalten hätten, lohnt sich auf alle Fälle eine längere Vertragsbindung, um in den Genuss des Preisvorteils zu gelangen.

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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