Krankenhausaufenthalt im Ausland
Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt im Ausland sollten Sie unbedingt eine schriftliche Deckungszusage einholen. In den meisten Fällen wird diese innerhalb Europas und in öffentlichen Krankenhäusern gewährt. Nur in Ausnahmefällen oder mit entsprechenden Zusatzprodukten gibt es Kostendeckung in sonstigen Krankenhäusern in Europa beziehungsweise weltweit.
Sollte es sich um eine ungeplante stationäre Aufnahme ins Krankenhaus handeln (z.B. bei einem Unfall) sollten Sie Ihren Krankenversicherer ebenfalls ehestmöglich kontaktieren um die weitere Vorgangsweise abzuklären. Bei einer voreiligen Aufnahme in eine Sonder- oder Privatklasse können sonst hohe Kosten auf Sie zukommen.
Weiterführende Informationen:
- Krankenhausaufenthalt nach Unfall
- Wartefristen
- Krankenversicherung für Aufenthalte im Ausland
- Anbieter Krankenversicherung
- Vergleich Krankenversicherung
Krankenversicherungsvergleich
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