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Mundhygiene

Die jährliche Mundhygiene stellt in der Zahnarztkostenversicherung keinen gedeckten Versicherungsfall dar. Ein Ersatz erfolgt daher nur in Form einer etwaigen Sonderleistung, die auch an Bedingungen wie eine Leistungsfreiheit über einen bestimmten Zeitraum geknüpft sein kann.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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