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Ersatz für Pflichtversicherung

Es gibt in Österreich grundsätzlich zwei Personengruppen, die Bedarf an Ersatz für die gesetzliche Pflichtversicherung haben können.

So gibt es zunächst die kammerzugehörigen Freiberufler, wie Anwälte oder Notare. Diese sind von der gesetzlichen Pflichtversicherung ausgenommen und haben daher die Wahlmöglichkeit sich vollständig privat zu versichern.

Die zweite Gruppe stellen jene Personen dar, die keinen Anspruch auf Sozialversicherung haben. Dazu gehören beispielsweise geringfügig Beschäftigte, die nicht bei einem Angehörigen mitversichert sind, oder Studierende, für welche keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird.

Wir empfehlen diesen Personen allerdings nach Möglichkeit die freiwillige Selbstversicherung bei einem Sozialversicherungsträger. Darauf aufbauend kann zusätzliche eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, analog zu pflichtversicherten Personen.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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