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Geplante stationäre Eingriffe

Bei einem geplanten Eingriff, der einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordert, treten Sie vor Ihrem Aufnahmetermin mit Ihrem Krankenversicherer in Kontakt und holen Sie eine schriftliche Deckungszusage ein. So kann es keine Zweifel geben, ob für die geplante Behandlung im Wunschkrankenhaus eine Kostendeckungsgarantie besteht. Die Kostendeckungsgarantie sorgt auch für die reibungslose Bearbeitung des Auftrags zur Direktverrechnung, den Sie dem Krankenhaus erteilen. Sie müssen dann nicht in Vorkasse gehen und können Sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Sollte ein Selbstbehalt für stationäre Krankenhausbehandlungen vereinbart worden sein, wird Ihnen dieser, wenn eine Direktverrechnung erfolgt ist, nachträglich von Ihrer Versicherung in Rechnung gestellt.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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