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Versicherungsnehmer und versicherte Personen

Der Versicherungsnehmer ist jene Person, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abschließt. Aus diesem Grund hat der Versicherungsnehmer die alleinige Entscheidungsgewalt, was den Versicherungsvertrag betrifft.

Versicherte Personen sind jene Personen, deren Gesundheit versichert wird. Tritt bei einer versicherten Person ein Versicherungsfall ein, so erfolgt eine Leistung des Versicherers. Diese wird jedoch an den Versicherungsnehmer, und nicht an die versicherte Person ausbezahlt.

Der Versicherungsnehmer kann selbst versicherte Person sein, muss es aber nicht. Wenn nur Kinder versichert werden sollen muss es zwingend einen abweichenden Versicherungsnehmer geben, da Kinder nicht selbst als Versicherungsnehmer auftreten können. Ist der Versicherungsnehmer keine versicherte Person so steht dieser entsprechend unter keinerlei Versicherungsschutz.

Zusammengefasst: Versicherungsnehmer ist jene Person, die den Versicherungsvertrag abschließt. Versicherte Personen sind jene Personen, deren Gesundheit versichert wird.

Weiterführende Informationen:

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