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Wartefristen

In der Krankenversicherung können, wie in jeder Versicherung, nur Ereignisse versichert werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehbar sind.

Es gilt hier der Sinnspruch: “Ein brennendes Haus kann man nicht versichern.”

Gerade bei Krankheiten lässt sich allerdings oft nicht genau festmachen, wann diese eingetreten sind. So wäre es durchaus vorstellbar, dass sich eine Person über einen langen Zeitraum unwohl fühlt, aber erst spät in medizinische Behandlung begibt. Eine etwaige Krankheit könnte erst mit diesem Zeitpunkt diagnostiziert werden, auch wenn diese bereits seit längerer Zeit bestanden hat.

Um zu verhindern, dass unrechtmäßig Leistungen für bereits bestehende Krankheiten bezogen werden, schreibt der Versicherer Wartezeiten vor. Während der Wartezeit besteht kein Leistungsanspruch, auch wenn der Vertrag bereits aufrecht ist und Prämie bezahlt wird. Krankheiten, die innerhalb der Wartefrist auftreten, sind nicht versichert.

Die generelle Wartezeit in der Krankenversicherung beträgt üblicherweise 3 Monate. Darüber hinaus gibt es noch spezielle Wartezeiten bei Schwangerschaft und Entbindungen (meist 9 Monaten), psychotherapeutischen Behandlungen und Zahnbehandlungen. Die konkrete Höhe der Wartezeiten der einzelnen Tarife können Sie den Tarifdetails entnehmen.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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