Bitte aktivieren Sie Javascript!

Kündigung zum Vertragsablauf

Verträge in der Zweirad-Versicherung laufen in der Regel ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht kündigen. Das heißt Sie können einmal im Jahr (ungefähr zum Zeitpunkt als Sie die Versicherung abgeschlossen haben = „Hauptfälligkeit“) Ihren Vertrag kündigen. Sie sollten darauf achten, 2 Monate vor der Hauptfälligkeit des Vertrags schriftlich zu kündigen, um keine Fristen zu versäumen. Bei unangemessener Fristsetzung durch den Versicherer können Sie sofort kündigen. Das kann beispielsweise passieren, wenn der Versicherer verabsäumt, Sie zeitgerecht über die stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach der vereinbarten Laufzeit zu informieren.

Weiterführende Informationen:

Motorradversicherungsvergleich

Motorrad günstig versichern - bequem online in wenigen Minuten erledigt.