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Zum Vertragsablauf und danach jedes Jahr

Verträge in der Rechtsschutzversicherung laufen meist 3 Jahre oder mehr. Zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit und danach jährlich können Sie in jedem Fall Ihren Vertrag kündigen. Sie sollten darauf achten, dass die Kündigung spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Ablaufdatum bei der Versicherung einlangt. Bei unangemessener Fristsetzung durch den Versicherer können Sie sofort kündigen. Das kann beispielsweise passieren, wenn der Versicherer verabsäumt, Sie zeitgerecht über die stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach der vereinbarten Laufzeit zu informieren.

Im Zuge des Abschlusses eines Rechtsschutz-Vertrags über durchblicker klären wir die Kündigungsmöglichkeiten für Sie und beraten Sie in Hinblick auf die beste Entscheidung.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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