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Allgemeiner Privat-Rechtsschutz

Der allgemeine Privat-Rechtsschutz betrifft, je nach gewählten Rechtsschutz-Bausteinen, Rechtsstreitigkeiten denen Sie als Privatperson ausgesetzt sind. Das sind in jedem Fall die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Schadenersatz-Rechtsschutz) sowie die Verteidigung in Strafverfahren (Straf-Rechtsschutz). Meist sind auch Streitigkeiten über Verträge (Vertrags-Rechtsschutz) Teil der üblichen Basisausstattung. Zusätzlich können – im Baukastensystem – noch der Berufsbereich (Arbeits- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz), Erb- und Familienangelegenheiten (Familien-Rechtsschutz und Erb-Rechtsschutz) sowie Rechtsstreitigkeiten in Ihrer Rolle als Eigentümer oder Mieter von privat genutzten Immobilien (Grundeigentums-/Miet-Rechtsschutz bzw. Vermieter-Rechtsschutz) mit versichert werden.

Im allgemeinen Rechtsschutz explizit ausgenommen sind Fälle, die in Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen auftreten. Dazu ist als zusätzlicher Baustein eine Kfz- bzw. Verkehrs-Rechtsschutzversicherung erforderlich.

Im Rechtsschutzversicherung Vergleich auf durchblicker können Sie auswählen, ob Sie nur einen allgemeinen Rechtsschutz berechnen möchten oder eine Kombination aus allgemeiner Privat-Rechtsschutz- und Kfz-Rechtsschutzversicherung.

Wenn Sie kein Fahrzeug auf sich selbst zugelassen haben und daher keinen Kfz-Rechtsschutz benötigen, besteht jedoch im allgemeinen Privat-Rechtsschutz die Möglichkeit, sich nur als Fahrer fremder Fahrzeuge zu versichern. Damit sind Sie auch geschützt, wenn Sie sich einmal ein Fahrzeug mieten oder von Familie oder Freunden ausborgen.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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