Wer ist bei der Rechtsschutzversicherung versichert
durchblicker Redaktion
2 min
Wer ist bei der Rechtsschutzversicherung mitversichert? – Erfahren Sie, welche Personen geschützt sind.
Inhaltsverzeichnis:
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer, also die Person auf deren Namen der Rechtsschutz-Versicherungsvertrag ausgestellt wird, ist die primäre versicherte Person.
Wird die Rechtsschutzversicherung auf eine Person beschränkt, ist die Prämie etwas günstiger als bei Versicherung der ganzen Familie. Allerdings beträgt die Ersparnis in der Regel höchstens rund 10-20%. Wenn Sie also eine einen Ehepartner bzw. Lebensgefährten und/oder Kinder haben, empfiehlt sich in der Regel, alle Personen gemeinsam in die Rechtsschutzversicherung mit aufzunehmen.
Im Rechtsschutzversicherung Vergleich auf durchblicker können sie auswählen, welche Personen versichert werden sollen.
Kinder
Die Rechtsschutzversicherung kann auf im gemeinsamen Haushalt lebende minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers oder des mitversicherten Ehepartners bzw. Lebensgefährten ausgeweitet werden. Der entsprechende Aufpreis ist in der Regel gering.
Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen bleiben Kinder auch nach erreichter Volljährigkeit mitversichert (in der Regel bis zum 25.-27. Lebensjahr), solange Sie im gleichen Haushalt leben und über kein regelmäßiges eigenes Einkommen verfügen.
Im Rechtsschutzversicherung Vergleich auf durchblicker können sie auswählen, welche Personen versichert werden sollen. Darüber hinaus sehen Sie unter den Tarifdetails zu jedem Anbieter, ob und unter welchen Bedingungen volljährige Kinder mitversichert bleiben.
Ehepartner / Lebensgefährte
Die Rechtsschutzversicherung kann auf einen mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner bzw. Lebensgefährten ausgeweitet werden. Der entsprechende Aufpreis ist in der Regel gering und deutlich sinnvoller als der Abschluss von getrennten Rechtsschutzversicherungen.
Im Rechtsschutzversicherung Vergleich auf durchblicker können sie auswählen, welche Personen versichert werden sollen.
Eltern in Pflege
Manche Rechtsschutz-Versicherungen bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf in Pflege befindliche Familienangehörige auszudehnen, wenn es um Streitigkeiten in Zusammenhang mit deren Pflege geht.
Ein Beispiel: ein Elternteil ist in einem Pflegeheim und es kommt zu finanziellen Streitigkeiten mit dieser Einrichtung. Normalerweise bräuchte der betroffene Elternteil eine eigene Rechtsschutzversicherung, um entsprechend versichert zu sein. Diesen Fall können Sie jedoch optional in Ihre eigene Rechtsschutzversicherung mit aufnehmen.
Im Rechtsschutzversicherung Vergleich auf durchblicker können sie auswählen, ob Sie Eltern in Pflege mitversichern möchten.
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