Diversion
Im Strafrecht gibt es mit dem „Diversionsverfahren“ ein Instrument zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Dabei wird in der Verhandlung mit dem Staatsanwalt versucht, eine Strafe in Form von Geld oder auch gemeinnütziger Arbeit zu verhandeln und damit ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Im Rechtsschutzversicherung Vergleich auf durchblicker sehen Sie in den Tarifdetails bei jedem Anbieter, ob und mit welchen eventuellen Betragsgrenzen Diversionsverfahren mitversichert sind.
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