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Immobilienkauf und -errichtung

Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit dem Kauf oder der Errichtung einer Immobilie können in der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht versichert werden. Wenn Sie also zum Beispiel Gewährleistungs- oder Erfüllungsansprüche gegenüber Architekten, Baumeistern, Ziviltechnikern, Vorbesitzern oder Käufern geltend machen müssen, geht das stets auf eigene Kosten.

Reine Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten (Kriterium ist meist, dass keine Baubewilligung erforderlich ist) können jedoch im allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz mitversichert werden.

Welche Deckungen genau die Rechtsschutzversicherungen in Österreich beinhalten, können Sie durch den Rechtsschutzversicherung Versicherungsvergleich auf durchblicker.at herausfinden.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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