Kinder
Die Rechtsschutzversicherung kann auf im gemeinsamen Haushalt lebende minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers oder des mitversicherten Ehepartners bzw. Lebensgefährten ausgeweitet werden. Der entsprechende Aufpreis ist in der Regel gering.
Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen bleiben Kinder auch nach erreichter Volljährigkeit mitversichert (in der Regel bis zum 25.-27. Lebensjahr), solange Sie im gleichen Haushalt leben und über kein regelmäßiges eigenes Einkommen verfügen.
Im Rechtsschutzversicherung Vergleich auf durchblicker können sie auswählen, welche Personen versichert werden sollen. Darüber hinaus sehen Sie unter den Tarifdetails zu jedem Anbieter, ob und unter welchen Bedingungen volljährige Kinder mitversichert bleiben.
Weiterführende Informationen:
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner / Lebensgefährte
- Eltern in Pflege
- Privatbereich
- Angestellte Berufstätigkeit
- Berufliche Selbständigkeit
- Übersicht über Produkte
- Worauf ist bei der Anbieter-Auswahl zu achten
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