Rechtzeitige Kündigung
Je nach Grund der Kündigung gibt es gewisse Stichtage, zu denen die Kündigung bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer eingegangen sein muss, um gültig zu werden. Bei der Kündigung zum Vertragsablauf können Sie mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf kündigen. Bei einer Kündigung wegen eines Schadenfalls kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung der Zahlung gekündigt werden, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Zahlung des Schadens innerhalb eines Monats nach Vorliegen eines Urteils.
Weiterführende Informationen:
- Kündigung zum Vertragsablauf
- Kündigung bei langjährigen Verträgen
- Schriftliche Kündigung
- Wechsel der Versicherung über durchblicker
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