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Nach einem Versicherungsfall

Im Versicherungsfall können unter bestimmten in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Voraussetzungen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Rechtsschuzt-Vertrag kündigen. Im Zuge eines Vertragsabschlusses über durchblicker klären wir diese Kündigungsmöglichkeiten für Sie.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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