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Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer, also die Person auf deren Namen der Rechtsschutz-Versicherungsvertrag ausgestellt wird, ist die primäre versicherte Person.

Wird die Rechtsschutzversicherung auf eine Person beschränkt, ist die Prämie etwas günstiger als bei Versicherung der ganzen Familie. Allerdings beträgt die Ersparnis in der Regel höchstens rund 10-20%. Wenn Sie also eine einen Ehepartner bzw. Lebensgefährten und/oder Kinder haben, empfiehlt sich in der Regel, alle Personen gemeinsam in die Rechtsschutzversicherung mit aufzunehmen.

Im Rechtsschutzversicherung Vergleich auf durchblicker können sie auswählen, welche Personen versichert werden sollen.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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