Vorsatzdelikte
Der Versicherungsschutz für die Verteidigung in Strafverfahren ist ein Grundbaustein jeder Rechtsschutzversicherung. Allerdings gilt der Schutz nicht automatisch auch für sogenannte "Vorsatzdelikte". Das sind Delikte, die nur mit Vorsatz begangen werden können (z.B. Diebstahl, Betrug oder vorsätzliche Sachbeschädigung).
Im Vergleich Rechtsschutz in Österreich" class="seo-link">Rechtsschutz Vergleich auf durchblicker können Sie auswählen, ob der Straf-Rechtsschutz auch für Vorsatzdelikte gelten soll.
Wichtig: Werden Sie im Zuge des Verfahrens der vorsätzlichen Straftat für schuldig befunden, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und Sie müssen die Kosten selbst übernehmen.
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