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Ab dem 3. Jahr bei langjährigen Verträgen

Bei Rechtsschutz-Versicherungen mit mehr als 3 Jahren Laufzeit können Sie trotzdem nach 3 Jahren den Vertrag kündigen, allerdings kann es unter Umständen zur Rückverrechnung eines gewährten Laufzeitrabatts kommen.

Im Zuge des Abschlusses einer Rechtsschutzversicherung über durchblicker klären wir die Kündigungsmöglichkeiten für Sie und beraten Sie in Hinblick auf die beste Entscheidung.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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