Ab dem 3. Jahr bei langjährigen Verträgen
Bei Rechtsschutz-Versicherungen mit mehr als 3 Jahren Laufzeit können Sie trotzdem nach 3 Jahren den Vertrag kündigen, allerdings kann es unter Umständen zur Rückverrechnung eines gewährten Laufzeitrabatts kommen.
Im Zuge des Abschlusses einer Rechtsschutzversicherung über durchblicker klären wir die Kündigungsmöglichkeiten für Sie und beraten Sie in Hinblick auf die beste Entscheidung.
Weiterführende Informationen:
- Kündigung bei Fahrzeugverkauf
- Kündigung zum Vertragsablauf
- Kündigung nach einem Versicherungsfall
- Rechtzeitige Kündigung
- Schriftliche Kündigung
- Wechsel der Versicherung über durchblicker
Rechtsschutzversicherungsvergleich
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