Strompreisbremse ab Juli 2024 gekürzt
Ab Juli 2024 werden bis zum Ende des Jahres nur mehr 15 Cent/kWh bei einem maximalen Jahresverbrauch von 2.900 kWh gefördert.
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Was ist neu?
Strompreisbremse bis Jahresende 2024 verlängert, aber ab Juli gekürzter Zuschuss
Die Strompreisbremse wurde verlängert und gilt nun bis Ende Dezember 2024. Allerdings wird die Höhe der Strompreisbremse ab Juli gekürzt. Ab Juli 2024 sinkt die staatliche Förderung von maximal 30 Cent auf maximal 15 Cent pro Kilowattstunde Strom. Der maximal geförderte jährliche Verbrauch bleibt bei 2.900kWh Strom.
Strompreisbremse wird 2024 gekürzt: soll ich jetzt den Anbieter wechseln?
Ihr jährlicher Stromverbrauch ist… | Ihr netto Strompreis ist… | durchblicker Empfehung |
|---|---|---|
…höher als 2.900 kWh | …höher als 15 Cent /kWh (exkl.MwSt) | Der Stromanbieterwechsel lohnt sich bereits jetzt für Sie. |
…geringer als 2.900 kWh | …höher als 25 Cent /kWh (exkl.MwSt) | Sie sollten bis Juni zu einem günstigeren Stromtarif wechseln, da die Kürzung der Strompreisbremse ab Juli für Sie Mehrkosten bedeutet. |
…geringer als 2.900 kWh | …geringer als 25 Cent /kWh (exkl.MwSt) | Sie profitieren auch noch nach der Kürzung der Strompreisbremse im Juli 2024 von der vollen staatlichen Förderung. Wenn die Strompreisbremse mit Ende 2024 ausläuft, empfehlen wir vor Ende des Jahres 2024 die aktuellen Stromtarife zu vergleichen, um sich auch nach dem Ende der Strompreisbremse einen günstigen Stromtarif zu sichern. |
Im Überblick
Strompreisbremse 2024 : das ändert sich
Strompreisbremse ab Juli 2024 gekürzt - das sollten Sie beachten:
Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Strompreisbremse
Den Stromkostenzuschuss erhalten private Haushalte mit einem aufrechten Stromvertrag und einem Zähler / einen Zählpunkt. Den Stromkostenzuschuss erhält man auch am Nebenwohnsitz, sofern dieser einen eigenen Stromvertrag und Zähler hat.
💡 Mehrere Zäher im Haushalt:
Sie bekommen den Zuschuss für jeden Zählpunkt mit dem Lastprofil H0, HA oder HF. Meist handelt es sich dabei um den Hauptzähler.
Gut zu wissen: Werden beispielsweise Warmwasserboiler oder Stromheizungen mit einem separaten Zähler gemessen, sind diese nicht anspruchsberechtigt.
💡 Mehrere Haushalte mit einem Zähler:
Die Stromlieferanten haben keine Informationen darüber, wenn mehrere Haushalte über einen gemeinsamen Zählpunkt versorgt werden. Daher sieht das Fördermodell vor, dass die Stromkostenbremse pro Zähler gewährt wird. Für diesen Zähler muss auch ein aufrechter Stromvertrag bestehen. Die Person, auf die der Stromvertrag läuft, bekommt vom Stromlieferanten die Stromrechnung. Dort wird der Stromkostenzuschuss automatisch berücksichtigt.
Personen, die keinen Stromvertrag und somit auch keine Stromrechnung haben, sind von der Förderung durch die Strompreisbremse ausgenommen. Das können zum Beispiel Studierende in Studentenwohnheimen oder Personen in Alters- und Pflegeheimen sein.
Der Stromkostenzuschuss wird direkt auf Ihrer Stromrechnung gutgeschrieben.
Das bedeutet: Sie müssen die Strompreisbremse nicht eigens beantragen. Ihr Stromanbieter berücksichtigt den Zuschuss automatisch und weist diesen auf Ihrer Stromrechnung aus.
Gut zu wissen: Einige Stromanbieter schreiben den Zuschuss direkt auf Ihre monatlichen Teilrechnungen gut. Falls Ihr Stromanbieter den Zuschuss nicht bei den Teilbeträgen, sondern erst bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt, können Sie Ihren Stromanbieter kontaktieren, um die Teilzahlungsbeträge herabsetzen zu lassen.
💡 Sie leben in einem Haushalt mit mehr als 3 Personen? Dann erhalten Sie für die vierte und jede weitere hauptwohnsitzgemeldete Person einen Ergänzungszuschuss. Der Zuschuss wird in den meisten Fällen automatisch auf Ihrer Jahresendabrechnung berücksichtigt.
Bei Fragen zu Ihrer Stromrechnung in Bezug auf den verrechneten Stromkostenzuschuss wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Stromanbieter.
Sie haben Fragen zu Ihrem aktuellen Stromvertrag oder möchten Ihren Anbieter wechseln? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Energie-Tarifberatung – unsere Expert:innen beraten Sie gerne. Sie erreichen uns montags bis freitags unter 01 / 30 60 900 10 oder per Mail an service@durchblicker.at. Die Experten-Beratung ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Die Strompreisbremse ist mit 1. Dezember 2022 in Kraft getreten und endet mit 31. Dezember 2024.
Nein, die Strompreisbremse gilt nur für Strom. Gas, Fernwärme und andere Heizformen werden nicht durch die Stromkostenbremse unterstützt.
Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, brauchen Sie nichts weiter tun. Sie müssen weder Ihren aktuellen Anbieter noch Ihren neuen Lieferanten informieren. Ihr neuer Stromlieferant berücksichtigt die Strompreisbremse automatisch.
Gut zu wissen: Beim neuen Stromlieferanten beginnt eine neue, tagesaktuelle Abrechnung. Eine Mitnahme von nicht verbrauchten Kilowattstunden ist nicht möglich. Ihre Frage zur Strompreisbremse wurde nicht beantwortet? Weiterführende Informationen sowie hilfreiche FAQs finden Sie auf der offiziellen Seite zur Strompreisbremse Österreich
Haushalte, in denen vier Personen oder mehr leben, erhalten auch 2024 weiterhin eine zusätzliche Strompreis-Unterstützung. Dabei handelt es sich um einen Fixbetrag, der nicht mit dem Verbrauch zusammenhängt.
Den Zuschuss gibt es für die Vierte und jede weitere Person im Haushalt. Im ersten Halbjahr beträgt der Ergänzungszuschuss 50,20€ pro Person. Auch im zweiten Halbjahr (1.7.2024 – 31.12.2024) erhalten betroffene Haushalte einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50,20€ pro Person.
Die meisten Haushalte erhalten den Stromkostenergänzungszuschuss automatisch – ohne Antrag. Ansonsten wird man vom Finanzministerium per Brief oder E-Mail informiert. Weitere Informationen zum Stromergänzungszuschuss finden Sie hier.
Vorschau auf 2025: der Stromkosten-Ergänzungszuschuss wird bis Juni 2025 ausgeweitet. Somit erhalten Haushalt, in denen 4 Personen oder mehr wohnen für jede vierte und jede weitere Person auch im 1. Halbjahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 52,50€. Voraussetzung ist wieder, dass mindestens 4 Personen den Strom über denselben Zählpunkt beziehen und alle an der Adresse zum Stichtag 1. Jänner 2025 ihren Hauptwohnsitz haben.
Einkommensschwache Haushalte, die von den Erneuerbaren-Förderkosten (EAG) und vom ORF Beitrag befreit sind, erhalten auch im Jahr 2024 einen Netzkostenzuschuss. Dieser wird zusätzlich zur Strompreisbremse und zum Stromergänzungszuschuss gewährt.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom jeweiligen Stromverbrauch ab. Es werden 75% der Netzentgelte gefördert. Maximal kann der Netzkostenzuschuss somit 200 Euro im Jahr betragen.
Gut zu wissen: Es ist kein Antrag für den Netzkostenzuschuss notwendig.
Minimaler Aufwand. Maximale Ersparnis.
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