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Strompreisbremse ab Juli 2024 gekürzt

Ab Juli 2024 werden bis zum Ende des Jahres nur mehr 15 Cent/kWh bei einem maximalen Jahresverbrauch von 2.900 kWh gefördert.
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Was ist neu?

Strompreisbremse bis Jahresende 2024 verlängert, aber ab Juli gekürzter Zuschuss

Die Strompreisbremse wurde verlängert und gilt nun bis Ende Dezember 2024. Allerdings wird die Höhe der Strompreisbremse ab Juli gekürzt. Ab Juli 2024 sinkt die staatliche Förderung von maximal 30 Cent auf maximal 15 Cent pro Kilowattstunde Strom. Der maximal geförderte jährliche Verbrauch bleibt bei 2.900kWh Strom.

Strompreisbremse wird 2024 gekürzt: soll ich jetzt den Anbieter wechseln?

Ihr jährlicher Stromverbrauch ist...
Ihr netto Strompreis ist...
durchblicker Empfehung
...höher als 2.900 kWh
...höher als 15 Cent /kWh (exkl.MwSt)
Der Stromanbieterwechsel lohnt sich bereits jetzt für Sie.
...geringer als 2.900 kWh
...höher als 25 Cent /kWh (exkl.MwSt)
Sie sollten bis Juni zu einem günstigeren Stromtarif wechseln, da die Kürzung der Strompreisbremse ab Juli für Sie Mehrkosten bedeutet.
...geringer als 2.900 kWh
...geringer als 25 Cent /kWh (exkl.MwSt)
Sie profitieren auch noch nach der Kürzung der Strompreisbremse im Juli 2024 von der vollen staatlichen Förderung. Wenn die Strompreisbremse mit Ende 2024 ausläuft, empfehlen wir vor Ende des Jahres 2024 die aktuellen Stromtarife zu vergleichen, um sich auch nach dem Ende der Strompreisbremse einen günstigen Stromtarif zu sichern.

Im Überblick

Strompreisbremse 2024 : das ändert sich

  • 💡 Berechnung Strompreisbremse bis Juni 2024

    Für die ersten 2.900 kWh Strom gibt es bis Juni noch einen maximalen Zuschuss von 30 Cent je Kilowattstunde. Pro Kilowattstunde müssen Sie weiterhin 10 Cent selbst tragen, den Rest – also bis zu 30 Cent – übernimmt der Staat.

  • 💡 Neue Berechnung der Strompreisbremse ab Juli 2024

    Mit Juli wird die Strompreisbremse von maximal 30 Cent auf maximal 15 Cent pro Kilowattstunde halbiert. Von Juli bis Dezember 2024 beträgt der maximale Zuschuss somit nur noch 15 Cent pro Kilowattstunde.

2 Beispiel, wie sich die Kürzung der Strompreisbremse auswirkt: 

  • 👨🏽‍💻 Peter hat einen Stromtarif mit einem Strompreis von 40 Cent / kWh (exkl. MwSt) und einen Stromverbrauch, der geringer als 2.900kWh ist.

  • 👩🏼‍🏫 Lisa hat einen Stromtarif mit einem Strompreis von 25 Cent / kWh (exkl. MwSt) und einen Stromverbrauch, der geringer als 2.900kWh ist.

    So wirkt sich die Kürzung der Strompreisbremse auf die Stromkosten von Peter und Lisa aus: 

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  • 👨🏽‍💻 Für Peter lohnt sich der Stromanbieter Vergleich bereits ab Juni 2024, um rechtzeitig vor der Kürzung der Strompreisbremse im Juli 2024 noch zu einem günstigeren Stromtarif zu wechseln.

  • 👩🏼‍🏫 Für Lisa wird der Stromanbieter Vergleich und Wechsel zu einem günstigeren Tarif mit Ende des Jahres 2024 relevant, da die Strompreisbremse Ende 2024 ausläuft.

Strompreisbremse ab Juli 2024 gekürzt - das sollten Sie beachten:

  • Die Obergrenze für den Energiepreis – bis zu dem die Bremse wirkt – liegt ab Juli bei maximal 25 Cent. Eine aktuelle durchblicker Tarif-Analyse zeigt: Wer mehr als 25 Cent netto für Strom bezahlt, muss ab Juli mit bis zu 300 Euro Mehrkosten bei den Netto-Energiekosten im Jahr rechnen.

  • Die Kostenbremse fördert 2.900 Kilowattstunden Strom pro Jahr, sprich rund 7,94 kWh pro Tag. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde müssen Haushalte den regulären Preis ihres Stromtarifs bezahlen.

    Haushalte mit einem höheren Verbrauch werden also nicht gänzlich von der Strompreisbremse gefördert. Für sie ist es daher entscheidend, wie viel sie für Strom bezahlen (Netto-Energiepreis). Ein Stromtarif-Vergleich und Wechsel auf ein günstigeres Angebot kann sich für Haushalte mit hohem Verbrauch besonders lohnen.

  • Mit der Stromkostenbremse wird nur der netto Energiepreis (Cent / kWh) bezuschusst. Andere Bestandteile der Stromrechnung wie Netzentgelte, Abgaben und Steuern (Mehrwertsteuer wird auf den ganzen Arbeitspreis berechnet) werden nicht gefördert und werden daher auch nicht günstiger.

     

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Strompreisbremse

  • Wer bekommt die Strompreisbremse?

    Den Stromkostenzuschuss erhalten private Haushalte mit einem aufrechten Stromvertrag und einem Zähler / einen Zählpunkt. Den Stromkostenzuschuss erhält man auch am Nebenwohnsitz, sofern dieser einen eigenen Stromvertrag und Zähler hat.

    💡 Mehrere Zäher im Haushalt: 

    Sie bekommen den Zuschuss für jeden Zählpunkt mit dem Lastprofil H0, HA oder HF. Meist handelt es sich dabei um den Hauptzähler.

    Gut zu wissen: Werden beispielsweise Warmwasserboiler oder Stromheizungen mit einem separaten Zähler gemessen, sind diese nicht anspruchsberechtigt.

    💡 Mehrere Haushalte mit einem Zähler:

    Die Stromlieferanten haben keine Informationen darüber, wenn mehrere Haushalte über einen gemeinsamen Zählpunkt versorgt werden. Daher sieht das Fördermodell vor, dass die Stromkostenbremse pro Zähler gewährt wird. Für diesen Zähler muss auch ein aufrechter Stromvertrag bestehen. Die Person, auf die der Stromvertrag läuft, bekommt vom Stromlieferanten die Stromrechnung. Dort wird der Stromkostenzuschuss automatisch berücksichtigt.

    Personen, die keinen Stromvertrag und somit auch keine Stromrechnung haben, sind von der Förderung durch die Strompreisbremse ausgenommen. Das können zum Beispiel Studierende in Studentenwohnheimen oder Personen in Alters- und Pflegeheimen sein.

  • Wie erhalte ich die Strompreisbremse?

    Der Stromkostenzuschuss wird direkt auf Ihrer Stromrechnung gutgeschrieben.

    Das bedeutet: Sie müssen die Strompreisbremse nicht eigens beantragen. Ihr Stromanbieter berücksichtigt den Zuschuss automatisch und weist diesen auf Ihrer Stromrechnung aus.

    Gut zu wissen: Einige Stromanbieter schreiben den Zuschuss direkt auf Ihre monatlichen Teil­rechnungen gut. Falls Ihr Stromanbieter den Zuschuss nicht bei den Teilbeträgen, sondern erst bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt, können Sie Ihren Stromanbieter kontaktieren, um die Teilzahlungsbeträge herabsetzen zu lassen.

    💡 Sie leben in einem Haushalt mit mehr als 3 Personen? Dann erhalten Sie für die vierte und jede weitere hauptwohnsitzgemeldete Person einen Ergänzungszuschuss. Der Zuschuss wird in den meisten Fällen automatisch auf Ihrer Jahresendabrechnung berücksichtigt.

  • Sie haben Fragen zu Ihrer Stromrechnung und der Stromkostenbremse?

    Bei Fragen zu Ihrer Stromrechnung in Bezug auf den verrechneten Stromkostenzuschuss wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Stromanbieter.

    Sie haben Fragen zu Ihrem aktuellen Stromvertrag oder möchten Ihren Anbieter wechseln? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Energie-Tarifberatung – unsere Expert:innen beraten Sie gerne. Sie erreichen uns montags bis freitags unter 01 / 30 60 900 10 oder per Mail an service@durchblicker.at. Die Experten-Beratung ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

  • Wie lange gilt die Strompreisbremse?

    Die Strompreisbremse ist mit 1. Dezember 2022 in Kraft getreten und endet mit 31. Dezember 2024.

  • Gilt die Strompreisbremse auch für Heizkosten?

    Nein, die Strompreisbremse gilt nur für Strom. Gas, Fernwärme und andere Heizformen werden nicht durch die Stromkostenbremse unterstützt.

  • Was ist, wenn ich umziehe und den Stromanbieter wechsle?

    Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, brauchen Sie nichts weiter tun. Sie müssen weder Ihren aktuellen Anbieter noch Ihren neuen Lieferanten informieren. Ihr neuer Stromlieferant berücksichtigt die Strompreisbremse automatisch.

    Gut zu wissen: Beim neuen Stromlieferanten beginnt eine neue, tagesaktuelle Abrechnung. Eine Mitnahme von nicht verbrauchten Kilowattstunden ist nicht möglich. Ihre Frage zur Strompreisbremse wurde nicht beantwortet? Weiterführende Informationen sowie hilfreiche FAQs finden Sie auf der offiziellen Seite zur Strompreisbremse Österreich

  • Was ist der Stromkosten-Ergänzungszuschuss 2024 / 2025?

    Haushalte, in denen vier Personen oder mehr leben, erhalten auch 2024 weiterhin eine zusätzliche Strompreis-Unterstützung. Dabei handelt es sich um einen Fixbetrag, der nicht mit dem Verbrauch zusammenhängt.

    Den Zuschuss gibt es für die Vierte und jede weitere Person im Haushalt. Im ersten Halbjahr beträgt der Ergänzungszuschuss 50,20€ pro Person. Auch im zweiten Halbjahr (1.7.2024 – 31.12.2024) erhalten betroffene Haushalte einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50,20€ pro Person.

    Die meisten Haushalte erhalten den Stromkostenergänzungszuschuss automatisch – ohne Antrag. Ansonsten wird man vom Finanzministerium per Brief oder E-Mail informiert. Weitere Informationen zum Stromergänzungszuschuss finden Sie hier.

    Vorschau auf 2025: der Stromkosten-Ergänzungszuschuss wird bis Juni 2025 ausgeweitet. Somit erhalten Haushalt, in denen 4 Personen oder mehr wohnen für jede vierte und jede weitere Person auch im 1. Halbjahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 52,50€. Voraussetzung ist wieder, dass mindestens 4 Personen den Strom über denselben Zählpunkt beziehen und alle an der Adresse zum Stichtag 1. Jänner 2025 ihren Hauptwohnsitz haben. 

  • Was ist der Netzkostenzuschuss 2024?

    Einkommensschwache Haushalte, die von den Erneuerbaren-Förderkosten (EAG) und vom ORF Beitrag befreit sind, erhalten auch im Jahr 2024 einen Netzkostenzuschuss. Dieser wird zusätzlich zur Strompreisbremse und zum Stromergänzungszuschuss gewährt.

    Die Höhe des Zuschusses hängt vom jeweiligen Stromverbrauch ab. Es werden 75% der Netzentgelte gefördert. Maximal kann der Netzkostenzuschuss somit 200 Euro im Jahr betragen.

    Gut zu wissen: Es ist kein Antrag für den Netzkostenzuschuss notwendig.

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