01 / 30 60 900 20

Mo - Do 8:00 - 17:00 Uhr

Fr 8:00 - 16:00 Uhr

Abtretung einer Lebensversicherung (Zession): Was Sie wissen müssen

durchblicker Redaktion

2 min

Wer einen Kredit aufnimmt oder eine Immobilie finanziert, kommt häufig mit dem Begriff „Abtretung" in Berührung. Doch was genau steckt dahinter, welche Folgen hat eine Abtretung für Sie als Versicherungsnehmer und was gilt es steuerlich zu beachten? Dieser Ratgeber erklärt alles Wichtige rund um die Abtretung (Zession) einer Lebensversicherung.

Was ist eine Abtretung (Zession)?

Bei einer Abtretung (auch Zession genannt) werden sämtliche Rechte aus einem Lebensversicherungsvertrag auf einen Dritten übertragen. Dieser Dritte wird als Abtretungsgläubiger bezeichnet und ist in der Praxis fast immer ein Kreditinstitut (z. B. eine Bank oder Bausparkasse).

Konkret bedeutet das: Der Abtretungsgläubiger erhält das Recht, über die Lebensversicherung zu verfügen. Er kann:

  • den Vertrag kündigen und den Rückkaufswert einfordern,

  • die Versicherung prämienfrei stellen (d. h. keine weiteren Beiträge einzahlen),

  • das Bezugsrecht neu regeln – also festlegen, wer im Leistungsfall die Versicherungssumme erhält.

Eine Abtretung muss von der Versicherung an das Finanzamt gemeldet werden. In Sachen Einkommensteuer gilt, dass abgetretene Ablebensversicherungen nicht im Rahmen der Topf-Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Die Abtretung gilt als die häufigste Form der Kreditbesicherung mit einer Lebensversicherung in Österreich.

Wer soll versichert werden?

Wer kann eine Lebensversicherung abtreten?

Grundsätzlich kann nur der Versicherungsnehmer die Lebensversicherung abtreten. Also die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat und die Prämien bezahlt. Das ist nicht zwingend dieselbe Person wie der Versicherte (z. B. kann ein Ehepartner eine Versicherung auf das Leben des anderen abschließen).

Wichtig: Handelt es sich um eine Versicherung, bei der ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingetragen ist (z. B. zugunsten der Ehefrau oder der Kinder), ist eine Abtretung ohne Zustimmung der bezugsberechtigten Person nicht möglich. Die Bank wird daher im Vorfeld prüfen, ob bestehende Bezugsrechte der Abtretung entgegenstehen.

Abtretung und Insolvenz: Was gilt im Ernstfall?

Gerät der Kreditnehmer in eine finanzielle Schieflage, stellt sich die Frage: Was passiert mit der abgetretenen Lebensversicherung?

Da die Rechte an der Versicherung durch die Abtretung bereits vollständig auf das Kreditinstitut übergegangen sind, fällt der Vertrag nicht in die Insolvenzmasse des Schuldners. Die Bank kann die Versicherung also kündigen und den Rückkaufswert zur Schuldendeckung verwenden, unabhängig vom Insolvenzverfahren.

Das ist für den Kreditgeber der entscheidende Vorteil der Zession gegenüber anderen Sicherungsformen. Für den Schuldner bedeutet es jedoch, dass im Insolvenzfall kein Rückkaufswert mehr für ihn verbleibt.

Erhalten Sie auch zukünftig aktuelle & einfache Tipps zum Fixkosten senken
  • Monatliche Spartipps von den durchblicker Expert:innen
  • Aktuelle Markt-Entwicklungen & Sparpotenziale verlässlich im Postfach

Das könnte Sie auch interessieren

Aktuelle News und Beiträge aus unserem Blog