Wenn Sie Ihren bestehenden Tarif nicht weiterführen möchten, können Sie ihn für gewöhnlichen nach Ablauf der Bindungsfrist kostenlos wechseln. Anbieter, die einen Tarifwechsel innerhalb der Vertragslaufzeit zulassen, verlangen dafür meistens eine Bearbeitungsgebühr.
Inhaltsverzeichnis:
Wenn Sie keine Vertragsverlängerung veranlassen möchten, können Sie auf einen Vertrag ohne Bindung oder einen Wertkartentarif umsteigen. Auch dafür wird häufig eine Gebühr verrechnet.
Bestehenden Vertrag verlängern
Wenn Sie sich nach Ablauf der Bindefrist dazu entscheiden bei Ihrem bestehenden Anbieter zu bleiben, haben Sie die Möglichkeit auf einen neuen Tarif umzusteigen und gegebenenfalls von Treuegeschenken zu profitieren. Mehr dazu, und welche Fristen Sie überdies beachten sollten, können Sie hier nachlesen.
Fristen
Eine Vertragsverlängerung ist grundsätzlich erst nach Ablauf der standardmäßigen Bindung von 24 Monaten möglich. Bei manchen Anbietern können Sie auch zuvor eine weitere Bindung von 24 Monaten vereinbaren. Dies hängt meistens mit dem Treuebonus-Programm des Mobilfunkbetreibers zusammen. Demnach wäre der Bonus geringer je früher Sie die Vertragsverlängerung durchführen.
Treuegeschenk / Treuebonus
Im Zuge einer Vertragsverlängerung erhalten Sie für gewöhnlich ein Treuegeschenk. Dabei handelt es sich um eine Guthabenverrechnung auf zukünftige Rechnungen oder ein neues Mobilfunkgerät, das Sie zu vergünstigten Konditionen kaufen können. Ihren Bonus können Sie sowohl in den Filialen als auch im Webshop des Anbieters einlösen.
Weiterführende Informationen
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