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Kündigung der bestehenden Lebensversicherung

durchblicker Redaktion

2 min

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine bereits abgeschlossene Lebensversicherung zu kündigen. Dabei ist zwischen einer reinen Ablebensversicherung sowie Lebensversicherungen mit Geldanlagecharakter zu unterscheiden. Eine Ablebensversicherung sollten Sie kündigen, wenn der Bedarf nicht mehr gegeben ist (z.B. Kinder sind erwachsen und verdienen selbst oder der zugehörige Kredit ist zurückgezahlt) oder wenn es heute ein deutlich günstigeres Angebot gibt. In letzterem Fall sollten Sie jedoch unbedingt zuerst sicherstellen, dass die neue Versicherung Sie auch zu den angebotenen Konditionen nimmt. Die Kündigung einer Lebensversicherung mit Geldanlagecharakter (z.B. Erlebensversicherung oder fondsgebunden Lebensversicherung) wird meist erwogen, wenn das eingezahlte Kapital vorzeitig benötigt wird, oder wenn andere Formen der Kapitalanlage attraktiver erscheinen. In diesen Fällen sollten Sie sich unbedingt vor der Kündigung über die Konditionen der Vertragsauflösung informieren.

Vorzeitige Kündigung

Eine Lebensversicherung können Sie vor Ende der Vertragslaufzeit jährlich kündigen. Je nachdem, ob es sich um eine reine Ablebensversicherung oder eine Lebensversicherung mit Geldanlagecharakter (Erlebensversicherung, fondsgebunden Lebensversicherung) handelt, sollten Sie dabei unterschiedliche Dinge beachten.

Eine reine Ablebensversicherung sollten Sie in der Regel kündigen, wenn der Grund für die Versicherung weggefallen ist, also z.B. ein damit besicherter Kredit vollständig zurückgezahlt ist, oder die mit der Versicherung abgesicherten Kinder mittlerweile auf eigenen Beinen stehen. In diesem Fall ist die Kündigung immer die richtige Entscheidung.

Wenn Sie die Ablebensversicherung wechseln wollen, weil Sie ein deutlich günstigeres Angebot gefunden haben, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die neue Versicherung Sie auch zu den angebotenen Konditionen nimmt, bevor Sie die alte Versicherung kündigen.

Bei einer Lebensversicherung als Geldanlage, sollten Sie unbedingt über die genauen Konditionen der Vertragsauflösung informieren, da nicht automatisch das eingezahlte und verzinste Kapital ausgezahlt wird. Gehen Sie davon aus, dass Sie einen erheblichen Abschlag in Kauf nehmen müssen. Sie sollten das also nur tun, wenn Sie das Geld dringend anderwärtig benötigen.

Lebensversicherung

Rücktritt sofort bei Erhalt der Polizze

Von einer abgeschlossenen Lebensversicherungkönnen Sie – wie von jeder anderen Versicherung auch – unmittelbar nach Erhalt der Polizze zurücktreten. Dazu streichen Sie die erste Seite der Versicherungspolizze durch, notieren den Vermerk „Rücktritt“ oder „Storno “ und schicken das Dokument (am besten eingeschrieben) an die Versicherung retour.

Sollte die Versicherung im Zuge der Beantragung die Kosten für medizinische Untersuchungen übernommen haben, kann es jedoch sein, dass Sie diese Kosten rückerstatten müssen. Darüber sollten Sie sich vor dem Rücktritt unbedingt informieren.

Wenn Sie die Versicherung über den Versicherungsvergleich Leben auf durchblicker abgeschlossen haben, übernehmen wir für Sie gerne die Koordination des Vertragsrücktritts.

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