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Mit dem Auto in den Urlaub – das sollten Sie beachten

Verfasst am 21.07.2021


Andere Länder, andere Sitten: Wer mit dem Auto verreist, sollte sich vorab über die örtlichen Bestimmungen im Reiseland informieren. Was ist für den Fall einer Autopanne mitzuführen? Wo in Europa sind Mautgebühren fällig? Welcher Versicherungsschutz ist für den Pkw erforderlich? Wir geben hilfreiche Tipps rund ums Autofahren im Ausland.


Foto: Adobe Stock

Der Weg ist das Ziel: Mit dem Auto verreisen bedeutet vor allem eines – Freiheit. Die Strecke kann flexibel geplant und mehrere Urlaubsorte gleichzeitig entdeckt werden. Bevor es aber losgeht, sollte man sich neben den Corona-Einreisebestimmungen auch Länderinfos zur Anreise mit dem Auto einholen. Denn im Ausland gelten teilweise andere Vorschriften als in Österreich.

Urlaubsländer mit Vignettenpflicht und Mautgebühren

Wer mit dem Auto durch Europa reist, muss sich auf eine Reihe unterschiedlicher Vignetten- und Maut-Regelungen einstellen. So gilt eine Vignettenpflicht für Autobahnen und Schnellstraßen in Slowenien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Tschechien, Slowakei und der Schweiz. Unterschiede gibt es neben den Preisen vor allem bei der Länge der Gültigkeit: Während in Tschechien die Kurzzeit-Vignette für 10 Tage erworben werden kann, gilt die kürzeste Variante der Vignette für Slowenien nur 7 Tage.

In acht EU-Ländern ist von Autofahrer:innen eine streckenbezogene Maut zu bezahlen (Frankreich, Italien, Kroatien, Griechenland, Polen, Irland, Portugal, Spanien). Aber auch in Nicht-EU-Staaten wie Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Norwegen oder in der Türkei wird nach Entfernung abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt je nach Land beim Ein- oder Ausfahren der Mautstation.

Wo die Durchfahrt noch kostet: Einige europäische Großstädte haben ein ausgewachsenes Feinstaubproblem und setzen daher auf eine eigene City-Maut (z.B. London, Stockholm, Mailand) oder Umweltzonen (z.B. Genf, Brüssel, Paris).

Mitführpflichten bei Autoreisen in Europa

Vor Abreise lohnt sich ein kurzer Check, welche Grundausstattung für Autos im Reiseland vor­geschrieben ist. Dadurch lassen sich bei einer Panne Ärger und Strafzahlungen vermeiden.

Warnweste und Pannendreieck gehören im EU-Ausland ebenso zur Pflichtausrüstung wie in Österreich. Ein Erste-Hilfe-Set ist nicht in allen, aber in den meisten europäischen Ländern verpflichtend und sollte daher nicht fehlen.

Reservebirnen müssen zum Beispiel in Frankreich und Kroatien (außer bei Xenon-, Neon- oder LED-Licht) im Auto parat sein. Auch in Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben ist, wie in Slowenien, ist ein Ersatzlampensets empfehlenswert.

Der Feuerlöscher gehört in Griechenland, Belgien und Polen zur Pflichtausstattung – in Ungarn wird die Mitführung empfohlen.

In Spanien, Tschechien, Ungarn oder in der Slowakei müssen Sie einen Ersatzreifen im Auto verstaut haben. Führt Sie Ihre Autoreise nach Italien? Beachten Sie, dass in den Sommermonaten (16. Mai - 15. Oktober) Winter- oder Ganzjahresreifen verboten sind (außer sie decken sich laut aufgedrucktem Index mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges).

Gut zu wissen: Die Mitführpflichten eines Landes gelten auch für Mietautos. Wenn Sie im Urlaub einen Leihwagen mieten, überprüfen Sie die korrekte Ausstattung bereits bei der Fahrzeug­übergabe. Denn im Falle einer Verkehrskontrolle haften Sie als Lenker:in.

Europäischer Unfallbericht: Autounfall im Ausland richtig dokumentieren

Eine Autounfall im Ausland? Sprachschwierigkeiten können die Dokumentation des genauen Unfallhergangs oft erschweren. Hier hilft der einheitliche Europäische Unfallbericht: Die Fragen und die Reihenfolge der Fragen sind ident – egal in welcher Sprache. Die Unfallbeteiligten füllen den Unfallbericht also jeweils in ihrer Sprache aus.

Der Europäische Unfallbericht sollte daher in keinem Handschuhfach fehlen – am besten in doppelter Ausführung (für Sie und Ihren Unfallgegner). Hier können Sie sich den Unfallbericht herunterladen und ausdrucken.

Auf Nummer sicher gehen: Welche Versicherung ist notwendig?

Bei Auslandsreisen mit dem Auto müssen die Versicherungsanforderungen des Reiselandes erfüllt werden. In den meisten europäischen Ländern reicht dafür das Kfz-Kennzeichen als Beleg für eine vorhandene Kfz Haftpflichtversicherung aus.

Es ist aber empfehlenswert, die Internationale Versicherungskarte (früher “Grüne Karte”) mit­zuführen. Vor allem bei einem Unfall erleichtert sie den Austausch der Versicherungsdaten. Sie erhalten die Internationale Versicherungskarte (IVK) zusammen mit Ihrer Versicherungspolizze. Achten Sie vor Reiseantritt unbedingt auf den vermerkten Geltungszeitraum.

Innerhalb von Europa gibt es aber auch Länder, in denen die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte (IVK) vorgeschrieben ist (Albanien, Belarus, Nordmazedonien, Montenegro, Moldawien, Ukraine). Für bestimmte Länder außerhalb Europas muss von der Versicherung die große Internationale Versicherungskarte ausgestellt werden.

Werfen Sie vor Ihrer Reise auch einen Blick auf Ihre bestehende Autoversicherung. So schützt Sie ein Assistance Paket im Falle einer Panne oder eines Unfalls auch im Ausland. Überprüfen Sie welche Leistungen von Ihrer Versicherung genau deckt werden (z.B. Rückführungskosten des Pkws, Abschleppgebühren, Weiter- bzw. Rückreisekosten, Kosten für einen Mietwagen).

Auch mit einer Reiseversicherung lässt es sich entspannter verreisen: Sie schützt vor hohen Stornokosten bei Mietwagen- und Hotelbuchungen oder deckt Behandlungs- und Bergungskosten wenn Sie im Ausland erkranken oder verunfallen.

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Kommentare:

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Kommentare


Masud Omari am 27.11.2022

Hallo! Wir möchten am Jänner mit dem Auto nach Schweden ins Urlaub fahren. Und zwa wir möchten wissen, ob man eigentlich draf mit dem Auto fahren? Was muss mitnehmen, z.B. wo muss man Maut zahlen, keine Ahnung was man braucht noch? Ich freue auf ihre Infos. Mit freundlichen Grüßen Masud Omari