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Unfallbericht Kfz Vorlage

  • Europäischer Unfallbericht: einfach kostenlos herunterladen, ausdrucken und im Fahrzeug mitführen
  • Führen Sie immer zwei Unfallberichte im Fahrzeug mit
  • Der Unfallbericht dient als Basis für eine einfache und schnelle Abwicklung des Schadens mit der Versicherung
Unfallbericht herunterladenUnfallbericht herunterladenmehr erfahren

Gut zu wissen

Was ist ein Unfallbericht?

Wenn Sie mit Ihrem Auto oder Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen oder an einem Unfall beteiligt sind, ist ein Unfallbericht notwendig, um auch die Unfallkosten bei der Versicherung einreichen zu können. Mit dem europäischen Unfallbericht im Handschuhfach sind Sie auch beim Unfall gut ausgestattet – alle notwendigen Informationen werden mit dem Unfallbericht abgefragt. Dadurch vergessen Sie keine wichtigen Details – was in einer chaotischen Situation wie bei einem Unfall schnell passieren und im Nachhinein sehr ärgerlich sein kann.

Tipps zum Unfallbericht

Ihr Unfallgegner hat denselben europäischen Unfallbericht, aber in einer anderen Sprache. Die Fragen und die Reihenfolge der Fragen sind ident. Die Nummerierung der einzelnen Punkte kann als Leitfaden für die Unfallberichte in unterschiedlicher Sprache herangezogen werden.

Sie können den Unfallbericht auch verwenden, um Unfälle zu dokumentieren, bei denen kein Drittschaden entstanden ist. Zum Beispiel für die Kaskoversicherung, wenn Sie einen Parkschaden beim eigenen Fahrzeug verursacht haben und diesen für die Versicherung dokumentieren möchten.

Wie fülle ich den Unfallbericht richtig aus?

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  • Füllen Sie den Unfallbericht zwei Mal aus: eine Variante für Sie, eine für den Unfallgegner

  • Verwenden Sie einen gut leserlichen Stift zum Ausfüllen (z.B. Kugelschreiber, kein Bleistift)

  • Im Feld „14 Bemerkungen“ können Sie angeben, wann und wo Ihr beschädigtes Fahrzeug durch einen Sachverständigen besichtigt werden kann

  • Senden Sie den ausgefüllten Unfallbericht unverzüglich an Ihre Versicherung

Was muss im Auto oder Motorrad mitgeführt werden?

Einspurige Kraftfahrzeuge
Mehrspurige Kraftfahrzeuge
Verbandspaket
Zulassungsschein
Führerschein
Unfallbericht
Pannendreieck
Warnweste

Der Unfallbericht muss nicht mitgeführt werden, Sie sollten aber immer einen Unfallbericht in zweifacher Ausführung mitführen. So sind Sie im Falle eines Unfalls bestens ausgestattet, um den Unfallhergang sowie Daten zum Unfallgegner und Fahrzeug für Ihre Versicherung einfach und schnell zu dokumentieren.

Zusätzlicher Hinweis: das letzte Kfz-Gutachten muss im Fahrzeug nicht mitgeführt werden.

Unfall: Auswirkungen auf die Bonus-Malus Stufe

Sind Sie für einen Unfall verantwortlich, dann kann das Auswirkungen auf Ihre Einstufung im Bonus-Malus System haben. War der Unfall Ihre Schuld, dann werden Sie um drei Bonus-Malus-Stufen nach oben gereiht. Handelt es sich um einen geringen Schaden, dann können Sie diesen selbst bezahlen und verhindern so eine schlechtere Einstufung im Bonus-Malus-System.

Ihre Bonus-Malus-Stufe beeinflusst die Versicherungsprämie – das bedeutet, dass eine höhere Bonus-Malus Stufe auch Ihre Versicherungsprämie in die Höhe treibt. Ist die Versicherungsprämie zu teuer, kann der Wechsel zu einer günstigeren Kfz-Versicherung eine attraktive Alternative darstellen.

Mehr Informationen zu Kfz-Versicherung & Schadensfall:

Wissenswertes zum Unfall

Häufige Fragen

  • Muss beim Unfall immer die Polizei verständigt werden?

    Kommt es bei einem Unfall nur zu Sachschäden und zu keinen Personenschäden, dann muss die Polizei nicht verständigt werden. Wichtig ist, dass die Unfallbeteiligten die Kontakt- und Adressdaten austauschen. Ist durch den Unfall ein Personenschaden entstanden, dann ist auf jeden Fall die Polizei zu verständigen.

  • Wie verhalte ich mich beim Unfall richtig?

    Ist beim Unfall ein Personenschaden entstanden, dann ist Erste Hilfe zu leisten. Verwenden Sie Ihre Warnweste, sichern Sie die Unfallstelle entsprechend ab (Pannendreieck aufstellen, Warnblinkanlage einschalten) und leisten Sie Erste Hilfe. Verständigen Sie die notwendigen Einsatzkräfte (Rettung, Polizei). Dokumentieren Sie den Unfall, am besten nutzen Sie dafür den europäischen Unfallbericht.

  • Was ist die Blaulichtsteuer?

    Ist bei einem Unfall nur ein Sachschaden ohne Personenschaden entstanden und die Polizei wird gerufen, dann ist die sogenannte „Blaulichtsteuer“ zu bezahlen. Diese wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung rückerstattet.

  • Was tun, wenn kein Unfallbericht zur Verfügung steht?

    Sind Sie in einem Unfall verwickelt und haben weder Sie noch Ihr Unfallgegner einen Unfallbericht dabei, dann notieren Sie auf jeden Fall

    • Name und Adresse der am Unfall Beteiligten
    • Name und Adresse von Zeugen
    • Name der Versicherungsunternehmen, wo die Unfall-Beteiligten Ihre Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben
    • Versicherungs-Polizzennummern
  • Was ist das eCall-System?

    Mit dem eCall System sollen Einsatzkräfte schneller und effizienter beim Unfall helfen können. Daher werden seit 31.3.2018 neu genehmigte Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen (darunter fallen Pkw und Lkw der Klasse M1 und N1) mit einem eCall-System ausgestattet. Beim eCall handelt es sich um einen europaweiten Notrufdienst für Kfz, welcher manuell ausgelöst werden kann oder zum Beispiel durch das Auslösen des Airbags abgesetzt wird. Dadurch wird ein Notruf an die nächstgelegene Einsatzzentrale gesendet, da beim eCall auch die Position des Fahrzeugs als auch weitere Daten zum Fahrzeug übermittelt werden.

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