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Anbieter erhöht Preise für Strom & Gas: Was kann ich tun?

Verfasst am 06.10.2021


Ihr Energieversorger erhöht seine Strompreise und Gaspreise? Dann können Sie dieser Preis­erhöhung widersprechen. Was Sie dabei beachten sollten und worauf es bei der Kündigung und beim Wechsel des Strom- und Gasanbieters ankommt, verraten wir Ihnen hier.


Foto: JenkoAtaman - stock.adobe.com

Die Großhandelspreise für Strom und Gas haben in den vergangenen Monaten Rekordwerte erreicht: Der Strompreisindex (ÖSPI) stieg im ersten Halbjahr 2021 um mehr als die Hälfte, der Gaspreisindex (ÖGPI) ist laut Österreichischer Energieagentur im Oktober 2021 sogar fünfmal höher als noch vor einem Jahr.

Bei den Verbraucher:innen kommen diese Effekte zwar verzögert an, dennoch müssen auch Bestandskund:innen bis Ende diesen Jahres bzw. bis Frühjahr 2022 laut durchblicker Prognose mit Strompreiserhöhungen und Gaspreiserhöhungen rechnen. Wir haben daher wichtige Informationen rund um Ihre Rechte als Verbraucher:in zusammengefasst.

Was tun bei einer Strompreiserhöhung oder Gaspreiserhöhung 2021 / 2022

Kann ich widersprechen, wenn der Anbieter die Preise erhöht?
Ja! Erhöht Ihr Anbieter seine Strompreise oder Gaspreise, muss er Ihnen die Preis­erhöhung zunächst schriftlich bekannt geben. Gut zu wissen: Wie lange im Vorhinein Sie davon in Kenntnis gesetzt werden müssen ist gesetzlich nicht geregelt und daher von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Diese Information finden Sie zum Beispiel in den AGBs Ihres Anbieters.

Ab dem Zeitpunkt der Inkenntnissetzung können Sie innerhalb der angegebenen Frist der Preiserhöhung widersprechen. Was passiert dann? Sie zahlen drei Monate lang Ihren bisherigen Preis und Ihr Vertrag mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter endet nach drei Monaten. Wichtig: Sie müssen sich in der Zwischenzeit einen neuen Anbieter suchen. Auf durchblicker können Sie zum Beispiel aktuelle Tarife vergleichen und direkt online zu einem neuen Anbieter wechseln.

Wenn Sie nicht auf die Preiserhöhung Ihres Anbieters reagieren, dann stimmen Sie der Preis­änderung zu.

Besteht bei einer Tariferhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ihr Recht auf eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht) besteht immer. Also zum Beispiel auch dann, wenn Sie bei Ihrem Tarif eine Vertragsbindung von 12 Monaten haben und Sie Ihren Vertrag aufgrund einer Preiserhöhung vorzeitig kündigen möchten.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie innerhalb des ersten Vertragsjahres einen Tarif mit Wechselbonus kündigen, kann Ihnen der Anbieter den gewährten Rabatt anteilig rückverrechnen.

Wenn Sie einen Float-Tarif (ohne Preisbindung) abgeschlossen haben, gilt folgendes: Hier wird Ihr Tarif monatlich auf Basis der aktuellen Großhandelspreise für Strom und Gas angepasst. Kommt es wie aktuell zu steigenden Energiepreisen, dann steigt auch Ihr Strom- oder Gas-Tarif. Ein Sonderkündigungsrecht in Zusammenhang mit der Preiserhöhung gilt in diesem Fall nicht.

Anbieter kündigen und wechseln

Wann kann ich generell meinen Vertrag kündigen oder wechseln?
Möchten Sie regulär Ihren Vertrag kündigen oder wechseln, sollten Sie darauf achten, ob noch eine vertragliche Bindefrist gilt. Diese beträgt maximal 12 Monate. Danach können Sie innerhalb einer Kündigungsfrist von 2 Wochen Ihren Stromvertrag kündigen bzw. wechseln oder Ihren Gasvertrag kündigen bzw. wechseln

Wann und für wen lohnt es sich, den Anbieter zu wechseln?
Seinen bestehenden Energievertrag zu überprüfen und Strom- und Gastarife am Markt zu vergleichen, lohnt sich grundsätzlich jederzeit. Viele Anbieter erhöhen aktuell jedoch ihre Preise – dadurch sinkt auch das Einsparpotenzial. Ob sich ein Anbieterwechsel derzeit für Sie auszahlt, sehen Sie in unserem Energie Vergleich. Wenn Sie dort keinen günstigeren Tarif finden, sollten Sie aktuell mit einem Anbieterwechsel abwarten.

Weitere Tipps rund um den Anbieterwechsel in Zeiten steigender Energiepreise verrät unsere durchblicker Energie-Expertin Martina Lindner im Blogartikel Strom und Gas wird teurer - was tun?

Noch Fragen? Unsere durchblicker Expert:innen beraten gerne

Sie haben noch weitere Fragen zu Ihrem bestehenden Energievertrag oder zum Anbieterwechsel über durchblicker? Gerne beraten Sie unsere durchblicker Energie-Expert:innen – kostenlos und unverbindlich. Sie erreichen uns telefonisch unter 01 / 30 60 900 oder per E-Mail unter service@durchblicker.at



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