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Neuer Sozialtarif für Strom: Alles, was Sie wissen müssen

19.11.2025

3 min

Foto: Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

Die österreichische Bundesregierung hat gesetzlich regulierte Stromtarife für Menschen mit geringem Einkommen angekündigt. Was der aktuelle Stand dieser sogenannten Sozialtarife ist und wie Sie schon heute bei Ihrer Stromrechnung sparen können, erfahren Sie hier in unserem Blog. Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Begutachtung Das Günstiger-Strom-Gesetz, das die neuen Sozialtarife einführt, wurde am 18.11. vorgestellt.

  • Reduzierter Preis Das Gesetz sieht einen bundesweit einheitlichen Sozialtarif für Strom vor, der für einen Verbrauch bis zu 2.900 kWh einen Preis von 6 Cent pro Kilowattstunde festlegt.

  • Sparpotenzial heute Unabhängig von den neuen Tarifen können Sie schon jetzt durch einen Wechsel des Stromanbieters bei Ihrer Stromrechnung bis zu 950 € im Jahr sparen.


Was ist der neue Sozialtarif für Strom?

Um Menschen mit niedrigem Einkommen von hohen Strompreisen zu entlasten, hat die österreichische Regierung im November einen Gesetzesentwurf zum Günstiger-Strom-Gesetz vorgestellt. In diesem Entwurf findet sich ein Vorschlag zu einem bundesweit einheitlichen Sozialtarif für Strom.

Energieanbieter müssen diesen Sozialtarif Beziehern einer Mindestpension oder Mindestsicherung und Pflegegeldbeziehern anbieten. Für sie soll mit diesem Tarif ein bundesweit einheitlicher Strompreis von 6 Cent pro Kilowattstunde für 2.900 Kilowattstunden gelten.

Ab einem höheren Verbrauch also ab 2900 Kilowattstunden wird der Tarif den aktuellen Großhandelspreisen angepasst. Also gilt für den Strom-Arbeitspreis im neuen Sozialtarif:

  • Bis 2.900 Kilowattstunden: 6 Cent pro Kilowattstunden

  • Ab 2.901 Kilowattstunden: Der Arbeitspsreis wird automatisch angepasst und orientiert sich am Großhandelspreis

Für Familien gibt es außerdem zusätzliche Unterstützung: Wohnen mehr als drei Personen im selben Haushalt gibt es für die vierte und jede weitere Person eine pauschale Zusatzleistung von 52,50 Euro pro Jahr

Für wen gilt der neue Sozialtarif?

Der neue Sozialtarif für Strom gilt für alle Haushalte die vom ORF-Beitrag befreit sind. Also zum Beispiel Empfänger:innen von Mindestsicherung oder Mindestpensionist:innen. Nicht aber wenn man zum Beispiel lediglich Arbeitslosengeld bezieht.


Ab wann gibt es den Sozialtarif für Strom?

Wann die Sozialtarife für Strom verfügbar sein werden, lässt sich nicht sagen. Das Gesetz wurde von der Regierung vorgestellt und muss mit einer parlamentarischen zwei Drittel-Mehrheit beschlossen werden. Bis dahin können sich auch noch alle Inhalte dieses Gesetzes ändern.

Mit einem Anbieterwechsel schon jetzt sparen

Auch wenn die gesetzlich regulierten Sozialtarife auf sich warten lassen — man kann mit einem Anbietervergleich schon ab jetzt bis zu 473 € im Jahr bei seiner Stromrechnung sparen. Dabei ist es wichtig Anbieter zu Vergleichen. Das günstigste Angebot ist nämlich durchschnittlich um 285 € günstiger als die Angebote der Landesenergieversorger. In jedem Bundesland gibt es außerdem schon Tarife, die nahe an dem berichteten Preis von 8 cent/kWh liegen. Allerdings mit einem großen Vorteil: dieser Preis gilt auch für einen Verbrauch von mehr als 2.900 Kilowattstunden. Unsere Empfehlung: warten sie nicht bis die Sozialtarife in Kraft sind, sondern vergleichen sie schon heute, ob sie mit einem Anbieterwechsel Geld sparen können.


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Stefan Spiegelhofer

Leitung Energie

Stefan hilft Kund:innen dabei, den passenden Energieanbieter zu finden und beim Wechsel richtig zu sparen. Sein Ziel: Klarheit im Tarifdschungel – schnell, einfach und transparent.

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