Neuer Sozialtarif für Strom: Alles, was Sie wissen müssen
26.03.2026
5 min
Foto: Jürgen Fälchle - stock.adobe.com
Mit dem neuen Strommarktgesetz wird ein neuer Sozialtarif für Haushalte mit niedrigem Einkommen eingeführt Was der aktuelle Stand dieser sogenannten Sozialtarife ist und wie Sie schon heute bei Ihrer Stromrechnung sparen können, erfahren Sie hier in unserem Blog. Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert.
Das Wichtigste in Kürze
Vergünstigter Strompreis: Der Sozialtarif sieht einen bundesweit einheitlichen Energiepreis von 6 Cent pro Kilowattstunde (netto) für einen Jahresverbrauch bis 2.900 kWh vor.
Wer Anspruch hat: Personen, die vom ORF-Beitrag befreit sind und bestimmte Sozialleistungen beziehen, etwa Mindestpension, Sozialhilfe, Pflegegeld oder AMS-Leistungen.
Beantragung: Der Sozialtarif wird automatisch über die Stromrechnung verrechnet, sobald eine aufrechte ORF-Beitragsbefreiung vorliegt. Voraussetzung: Die Zählpunktnummer des Stromanschlusses muss bekannt gegeben werden.
Sparpotenzial für alle Haushalte: Auch ohne Anspruch auf den Sozialtarif können Sie durch einen Stromvergleich bei durchblicker mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.
Was ist der neue Sozialtarif für Strom?
Der Sozialtarif ist ein bundesweit einheitlicher, vergünstigter Strompreis für einkommensschwache Haushalte. Alle Stromlieferanten in Österreich, die Haushalte beliefern, sind gesetzlich verpflichtet, diesen Tarif anzubieten. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Günstiger-Strom-Gesetz.
Konkret sieht der Sozialtarif einen festen Energiepreis von 6 Cent pro Kilowattstunde (netto) für das sogenannte Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr vor. Dieser Wert wird jährlich valorisiert. Für den Verbrauch über 2.900 kWh greift der vergünstigte Preis nicht mehr. Ab dieser Schwelle zahlen Sie den regulären Preis Ihres Energieanbieters. Das bedeutet: Die Wahl des Stromanbieters ist auch mit Sozialtarif wichtig. Wer einen günstigen Anbieter hat, profitiert bei jedem Verbrauch über dem Grundkontingent. Gerade Haushalte mit höherem Stromverbrauch, etwa durch Elektroheizung oder mehrere Personen, sollten daher trotz Sozialtarif Stromanbieter vergleichen.
Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?
Der Sozialtarif steht Personen zu, die zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen: Sie müssen vom ORF-Beitrag befreit sein und eine der folgenden Leistungen beziehen:
Pflegegeld, Pensionen (etwa Mindestpension), Leistungen des AMS (nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, Arbeitslosenversicherungsgesetz oder Arbeitsmarktförderungsgesetz), Sozialhilfe, Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses oder Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung.
Zusätzlich muss die anspruchsberechtigte Person volljährig und am Wohnsitz gemeldet sein. Das Haushaltsnettoeinkommen darf die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Zusätzliche Unterstützung für größere Haushalte
Für Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es eine weitere Entlastung: Ab der vierten Person wird ein pauschaler Zuschuss von 52,50 Euro pro Jahr und pro weiterer Person gewährt. Auch für Personen mit stromintensivem medizinischem Bedarf, zum Beispiel Heimdialyse oder Beatmungsgeräte, kann per Verordnung ein zusätzlicher Pauschalbetrag vorgesehen werden.
Wie funktioniert die Beantragung?
Die gute Nachricht: Wer den Sozialtarif erhält, muss sich nicht bei jedem einzelnen Stromanbieter darum kümmern. Die Verrechnung läuft automatisch über die Stromrechnung und wird dort separat ausgewiesen. Der Weg dorthin unterscheidet sich je nach Ausgangslage.
Noch nicht vom ORF-Beitrag befreit
Als erster Schritt ist ein Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag zu stellen. Das geht direkt über den Befreiungsrechner auf der Website der ORF-Beitrags Service GmbH oder per Formular. Nach erfolgter Befreiung informiert die ORF-Beitrags Service GmbH den Stromlieferanten automatisch. Die übermittelten Daten umfassen Name, Adresse, Dauer der Befreiung und die Zählpunktbezeichnung des Stromzählers. Der Sozialtarif wird anschließend ab dem folgenden Monatsersten verrechnet.
Bereits vom ORF-Beitrag befreit
Wer die ORF-Beitragsbefreiung bereits hat, soll den Sozialtarif ohne großen Aufwand erhalten. Die ORF-Beitrags Service GmbH arbeitet daran, alle erforderlichen Informationen zu erheben. Entscheidend ist dabei die Zählpunktnummer, denn ohne sie kann der Sozialtarif nicht zugeordnet werden.
Zählpunktnummer: eine praktische Hürde
Damit der Sozialtarif korrekt verrechnet werden kann, muss die ORF-Beitrags Service GmbH die Zählpunktnummer des jeweiligen Haushalts kennen. Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Kennzeichnung, die jeden Stromanschluss in Österreich eindeutig identifiziert. Und genau hier liegt ein praktisches Problem: Viele Haushalte wissen gar nicht, was eine Zählpunktnummer ist, geschweige denn, wo sie diese finden. Die Nummer steht auf der Stromrechnung, ist dort aber leicht zu übersehen. Wer keine aktuelle Rechnung zur Hand hat, kann die Zählpunktnummer auch beim Netzbetreiber oder über das Kundenportal des eigenen Stromanbieters erfragen.
Bei einem Lieferantenwechsel
Ein wichtiger Punkt für alle, die den Sozialtarif beziehen und ihren Stromanbieter wechseln möchten: In diesem Fall muss die ORF-Beitrags Service GmbH über den Wechsel informiert werden. So wird sichergestellt, dass der vergünstigte Preis beim neuen Anbieter ohne Unterbrechung weiterläuft. Es gibt die Möglichkeit dass dies ihr Netzbetreiber automatisch macht, wann dies der Fall ist ist aber noch unklar. Wir werden es an dieser Stelle ergänzen
Wie lange gilt der Sozialtarif?
Der Sozialtarif gilt für die Dauer der ORF-Beitragsbefreiung. Verbessert sich die Einkommenssituation und fällt die Befreiung weg, entfällt auch der Anspruch auf den vergünstigten Strompreis. Die gesetzliche Grundlage für den Sozialtarif ist zeitlich befristet.
Mit einem Anbieterwechsel auch ohne Sozialtarif sparen
Unabhängig davon, ob Sie Anspruch auf den Sozialtarif haben: Ein Vergleich der Stromanbieter lohnt sich für alle österreichischen Haushalte. Wer noch beim Landesenergieversorger ist, zahlt in den meisten Fällen deutlich mehr als nötig. Durch einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lassen sich mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen.
Der Wechsel ist unkompliziert und kostenlos. Beim durchblicker Stromvergleich sehen Sie in wenigen Sekunden, welcher Tarif für Ihren Verbrauch am günstigsten ist. Der neue Anbieter kümmert sich um die Kündigung beim bisherigen Versorger, und die Stromversorgung ist während des gesamten Wechselprozesses durchgehend gesichert.
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Stefan Spiegelhofer
Leitung Energie
Stefan hilft Kund:innen dabei, den passenden Energieanbieter zu finden und beim Wechsel richtig zu sparen. Sein Ziel: Klarheit im Tarifdschungel – schnell, einfach und transparent.