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Eingeschränkter Selbstbehalt

Bei einem eingeschränkten Selbstbehalt in der Kaskoversicherung fällt ein Selbstbehalt nur bei Glasbruch, Parkschaden, Vandalismus und Unfall an. Damit fällt z.B. bei Naturgewalten oder Diebstahl kein Selbstbehalt an. Günstiger ist ein genereller Selbstbehalt, bei dem bei jedem Kaskoschaden ein Selbstbehalt anfällt.

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