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Selbstbehalt nicht benannte/fremde Fahrer

Durch namentliche Benennung von bis zu zwei Fahrern gewähren einige Versicherer einen Rabatt in Höhe von ca. 10%, was ausschließlich diese beiden Personen dazu berechtigt, das Auto zu lenken. Verursacht ein Dritter, nicht genannter Lenker einen Schaden, wird ein zusätzlicher Selbstbehalt in Höhe von ca. 300-400 € verrechnet. Die namentlich genannten Personen müssen in der Regel über 22-25 Jahre alt sein.

Welche Kfz-Versicherung in Österreich einen Selbstbehalt bei fremden Fahrern hat, finden sie im Kfz Vergleich von durchblicker.at. Sie können im Kfz Rechner auch auswählen, dass nur Versicherungen angezeigt werden sollen, die keinen Selbstbehalt bei fremden Fahrern haben.

Weiterführende Informationen:

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