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150 Euro Energiegutschein – alle Informationen im Überblick

durchblicker Redaktion

16.08.2022

3 min

Eine Person hält in der linken Hand einen weißen Stromstecker, während die rechte Hand drei Euro-Geldscheine (ein 50-Euro- und zwei 100-Euro-Scheine) hält. Neben dem Stecker befindet sich eine Wandsteckdose. Der Hintergrund ist hellblau.

Foto: vejaa – stock.adobe.com

Mit dem Energiegutschein sollten die stark gestiegenen Stromkosten abgefedert werden. Wie und wo Sie den Energiebonus im Wert von 150 Euro einlösen können? Wir haben alle Informationen im Überblick.

Wann wird der Energiegutschein verschickt?

Die ersten Energiekostengutscheine werden ab Ende April 2022 verschickt. Bis Ende Mai 2022 soll der Versand an alle Hauptwohnsitze abgeschlossen sein.

Wie und wo kann ich den Energiegutschein einlösen?

Den Energiegutschein können Sie online oder postalisch einlösen.

Online können Sie den Gutschein unter www.energiekostenausgleich.gv.at einlösen. Dort müssen Sie Ihre Gutscheinnummer und Prüfzahl eingeben (befindet sich auf Ihrem Gutschein) und anschließend ein Formular mit Ihren Personendaten ausfüllen.

Möchten Sie den ausgefüllten Gutschein per Post retournieren? Dann verwenden Sie hierfür das beiliegende vorfrankierte Antwortkuvert.

Wer darf den Energiegutschein einlösen?

Der Energiekostenausgleich ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Sie dürfen den Gutschein einlösen, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen:

Einkommensgrenze
Als Einpersonenhaushalt dürfen Sie im Monat nicht mehr als 5.670 Euro brutto verdienen. Bei einem Mehrpersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 11.340 brutto im Monat.

Stromlieferant
Sie müssen einen Vertrag mit einem Stromlieferanten haben und der Vertrag muss auf Ihren Namen laufen. Gut zu wissen: Der Energiegutschein kann nur auf die Stromrechnung eingelöst werden – nicht für Gas oder Fernwärme.

Hauptwohnsitz
Der Energiegutschein gilt nur für den Hauptwohnsitz – nicht für Nebenwohnsitze oder andere Adressen. Sie können den Gutschein für jene Adresse einlösen, an der Sie im Zeitraum vom 15. März bis 30. Juni 2022 mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.

Wann und wie wird der Energiebonus ausgezahlt?

Ihr Stromlieferant wird automatisch über eine Datenschnittstelle informiert, dass der Gutschein eingelöst wurde. Die 150 Euro werden dann bei Ihrer nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abgezogen.

Sie haben Ihre Jahresabrechnung erst vor kurzem erhalten?
Dann löst der Stromanbieter die 150 Euro erst bei Ihrer nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung ein. Denn zwischen dem Einlösen des Gutscheins und Ihrer letzten Jahresabrechnung dürfen nicht mehr als 2 Wochen liegen.

Sie haben für Ihren Stromanschluss zwei Verträge – mit Stromlieferant und Netzbetreiber?
Für den Energiekostenausgleich ist der Stromliefervertrag relevant. Den Gutschein können Sie nur auf die Stromrechnung Ihres Stromlieferanten einlösen, nicht auf die Rechnung des Netzbetreibers.

Sie haben vor kurzem Ihren Stromanbieter gewechselt?
Der Gutschein wird bei jenem Stromlieferanten berücksichtigt, für den zum Zeitpunkt des Einlösens ein aufrechter Stromliefervertrag für die jeweilige Zählpunktbezeichnung bestanden hat.

Sie haben noch weitere Fragen zur Einlösung des Energiegutscheins? Nähere Informationen finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich.

Bis wann muss der Energiekostengutschein eingelöst werden?

Die Einreichfrist wird nun verlängert. Wenn Sie Ihren Gutschein noch nicht eingelöst haben oder einen neuen beantragen mussten, bekommen Sie nun mehr Zeit.

Sie können den Gutschein nun bis 31. März 2023 unter www.energiekostenausgleich.gv.at einlösen.

Ich habe keinen Energiegutschein erhalten – was kann ich tun?

Einen neuen Gutschein können Sie bis spätestens 31. Oktober 2022 anfordern: Entweder online unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder telefonisch unter 050 233 798.

Ich habe weitere Fragen – wohin kann ich mich wenden?

Fragen rund um den Energiegutschein werden unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich beantwortet. Es wurde vom Bund auch eine eigene Energiekostenausgleich-Hotline eingerichtet an die sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Fragen wenden können: 050 233 798.

Zusätzliche Entlastung: Ökostromförderkosten entfallen, Energieabgaben werden reduziert

Gut zu wissen: Heuer werden auch die Ökostromförderkosten ausgesetzt. Für alle Stromkund:innen entfällt somit die Ökostrompauschale und der Ökostromförderbeitrag.

Um die Österreicherinnen und Österreicher bei den Energiekosten zu entlasten, wird bis Juni 2023 ebenso die Elektrizitätsabgabe und die Erdgasabgabe um 90% gesenkt. Erfahren Sie hier wie viel sich ein Haushalt durch das Energie Entlastungspaket spart.

Hohe Strom- und Gaspreise: Das können Energiekund:innen jetzt tun

Die hohen Strom- und Gaspreise bekommen Energiekund:innen nun immer stärker zu spüren: Preisgarantien laufen aus, bei vielen flattern Jahresabrechnungen mit hohen Nachzahlungen ins Haus, andere wiederum werden vom Energieanbieter gekündigt oder erhalten eine Preiserhöhung. Viele stellen sich daher die Frage: Was tun?

durchblicker Energiespar Tipps

Die nächste Energieabrechnung vom Anbieter wird für Österreichs Haushalte heuer deutlich höher ausfallen. Mit den Entlastungsmaßnahmen der Regierung sollten Mehrkosten bei Strom und Gas abgefedert werden.

Aber auch jede:r Einzelne kann mit dem richtigen Verhalten dazu beitragen, den eigenen Energieverbrauch und somit auch die Kosten zu senken. Das lässt sich mit wenigen Tipps ganz einfach umsetzen: So spart bereits 1 Grad weniger Raumtemperatur rund 6 Prozent an Heizkosten. Hier erfahren Sie weitere Tipps zum Thema richtig heizen.

Und kennen Sie eigentlich die 10 größten Stromfresser in Ihrem Haushalt? Nein? Dann wird es Zeit diese aufzu­spüren und zu beseitigen.

Eine anthropomorphe Fuchsfigur in einem Cowboy-Outfit mit einem breiten blauen Hut, blauem Umhang und einem goldenen Sheriff-Stern auf der Brust trägt einen modernen Smartphone-Halter am Gürtel, auf dem "durchblicker" zu lesen ist. Der Fuchs hat orangefarbenes Fell mit weißen und schwarzen Akzenten und steht aufrecht.
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