Flugausfälle stehen aktuell aufgrund der angespannten Lage im Nahen Osten an der Tagesordnung. Doch auch aufgrund von Streiks, technischen Defekten oder dem Wetter kann es zu massiven Verspätungen oder gestrichenen Flügen kommen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt das richtige Vorgehen, wenn Sie von einem Flugausfall betroffen oder vielleicht sogar am Flughafen gestrandet sind.
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Flüge aufgrund von Krieg ausfallen, gilt dies meist als außergewöhnlicher Umstand, weshalb Airlines keine Entschädigung zahlen müssen, aber weiterhin zur Betreuung und Umbuchung verpflichtet sind.
Bei Verspätungen oder Streiks haben Sie je nach Ursache Anspruch auf Betreuung, Umbuchung und unter Umständen auch eine Entschädigung von bis zu 600 €.
Die Notfall-Hotline Ihrer Reiseversicherung hilft bei der Organisation von Umbuchung, Hotel und Kostenübernahme.
Flugausfälle wegen Iran-Krieg: Das gilt jetzt
Durch die aktuelle Lage rund um den Iran kommt es vermehrt zu Flugausfällen und Umleitungen. Hintergrund sind gesperrte Lufträume und Sicherheitsmaßnahmen.
Für Sie bedeutet das:
Keine Entschädigung: In den meisten Fällen berufen Airlines sich auf „außergewöhnliche Umstände", weshalb Sie in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung haben.
Betreuung bleibt Pflicht: Verpflegung, Hotel und Transfers müssen in jedem Fall organisiert werden.
Ersatzflug oder Rückerstattung: Sie haben weiterhin Anspruch darauf.
Information: Die Airline muss Sie aktiv informieren.
Wichtig: Auch ohne Entschädigung darf die Airline Sie nicht im Stich lassen. Sie muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, damit Sie Ihr Ziel erreichen.
Gerade in solchen Situationen zeigt sich der Vorteil einer Reiseversicherung mit Assistance. Sie erhalten schnelle und zuverlässige Unterstützung, unabhängig von Ihrer Airline.
Allgemeine Tipps zum Vorgehen bei Flugverspätungen
Verspätungen oder gestrichene Flüge sind auch im Regelbetrieb keine Seltenheit. Mit diesen Tipps gelangen Sie dennoch sicher an Ihr Ziel.
Ruhe bewahren & Situation klären
Bleiben Sie ruhig und verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick.
Prüfen Sie den Flugstatus bei der Airline oder am Flughafen
Klären Sie den Grund (Annullierung, Verspätung, Streik etc.)
Notieren Sie sich alle Informationen
Diese Details sind wichtig für Ihre weiteren Ansprüche.
Rechte kennen
Innerhalb der EU gilt die EU-Fluggastrechteverordnung (EU-VO 261/2004). Diese regelt:
Verpflegung und Getränke bei Wartezeiten
Hotelübernachtung bei Bedarf
Umbuchung auf einen Ersatzflug
Entschädigung nur bei bestimmten Ursachen (siehe oben)
Je nach Flugstrecke stehen Ihnen bei Annullierung oder großer Verspätung 250 €, 400 € oder 600 € Entschädigung zu, sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Außerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Fluggastrechte wie die EU-VO 261/2004. In den USA beispielsweise gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen. In der Türkei gelten eigene Regelungen, die sich teilweise an der EU-Verordnung orientieren. Ihre Ansprüche hängen stark von Route, Airline und nationalem Recht ab.
Ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, hängt vom konkreten Fall ab und muss individuell überprüft werden.
Gut zu wissen: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist Ihr Reiseveranstalter Ihr erster Ansprechpartner, nicht die Airline. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur Abhilfe verpflichtet.
Airline kontaktieren
Nehmen Sie unmittelbar Kontakt mit Ihrer Airline auf.
Fordern Sie eine Umbuchung bzw. die Organisation eines Hotels
Lassen Sie sich alle Zusagen schriftlich bestätigen
Dokumentieren Sie Gespräche
Das erleichtert spätere Forderungen.
Reiseversicherung & 24/7 Assistance kontaktieren
Im nächsten Schritt wenden Sie sich an Ihre Reiseversicherung. Die Assistance unterstützt Sie rund um die Uhr und nimmt Ihnen viel Organisationsaufwand ab.
Rufen Sie die Notfall-Hotline an
Lassen Sie sich bei der Umbuchung helfen
Organisieren Sie Hotel und Verpflegung über die Assistance
Klären Sie die Kostenübernahme (je nach Tarif)
Belege sammeln
Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen:
Boardingpässe
Buchungsbestätigungen
Rechnungen
Bestätigungen der Airline
Diese benötigen Sie für Rückerstattungen.
Nach der Reise: Ansprüche einreichen
Nach Ihrer Rückkehr sollten Sie alle Unterlagen an die Airline bzw. Reiseversicherung übermitteln.
Ansprüche bei der Airline einreichen
Versicherung kontaktieren
Fristen beachten: In Österreich verjähren Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung nach 3 Jahren.
Je früher Sie handeln, desto besser.
Gut vorbereitet spart Zeit und Nerven
Flugausfälle lassen sich nicht verhindern. Aber Sie können richtig darauf reagieren. Wer seine Rechte kennt und auf eine Reiseversicherung setzt, ist klar im Vorteil.
Mit durchblicker vergleichen Sie Reiseversicherungen einfach und transparent. So finden Sie den passenden Schutz für Ihre nächste Reise.
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Sarah Schwarzer
Leitung Versicherung
Sarah verfügt über langjährige Erfahrung in der Versicherungsbranche. Ihre Fachkenntnisse erstrecken sich über alle gängigen Versicherungsarten, von Kfz bis Lebensversicherung – immer mit dem Ziel, den besten Schutz zu fairen Konditionen zu bieten. Mit einem tiefen Verständnis für Schadensregulierung und Risikomanagement findet sie maßgeschneiderte Lösungen, die perfekt zu den Bedürfnissen unserer Kund:innen passen.