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Regulierung

Bausparkassen sind in Ihrer Geschäftstätigkeit explizit auf das Bauspargeschäft (Ansparen und Vergabe von Bauspardarlehen) beschränkt. Es gelten ganz strenge gesetzliche Regeln, deren Einhaltung von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) kontrolliert werden. Diese Regeln beziehen sich besonders darauf, was die Bausparkassen mit den Spareinlagen ihrer Kunden tun dürfen. In erster Linie ist das die Vergabe von Bauspardarlehen. Durch diese strengen Rahmenbedingungen zählen die Bausparkassen zu den besonders sicheren Finanzinstituten.

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