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Diebstahl aus Kfz

Im Rahmen der Haushaltsversicherung (als Teil der Eigenheimversicherung) decken viele Versicherer auch den Einbruchdiebstahl in Ihr privates KFZ. Versichert sind in einem solchen Fall persönliche Gegenstände des privaten Gebrauchs, die vorüberwiegend im Fahrzeug aufbewahrt werden. Das KFZ muss abgesperrt sein und die Gegenstände dürfen in der Regel nicht offen sichtbar im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Ob und bis zu welchen Grenzen solche Fälle mitversichert sind, sehen Sie in unserem Eigenheim-Versicherungsvergleich bei den Tarifdetails zu den einzelnen Angeboten.

Weiterführende Informationen:

Eigenheimversicherungsvergleich

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