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Glasbruch Versicherung

Die Bezahlung von Schäden an der Gebäudeverglasung ist Teil der Haushaltsversicherung. Aus diesem Grund sollten Sie stets darauf achten, sowohl eine Eigenheim- als auch eine Haushaltsdeckung abzuschließen (im Versicherungsrechner Eigenheim auf durchblicker werden die beiden Deckungen bereits kombiniert).

Die Glasbruch-Deckung gilt für Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadenursache, sofern der Schaden nicht vorsätzlich entstanden ist. Neben den Fensterscheiben sind häufig auch Bilder- und Möbelverglasungen, Geräte-Verglasungen sowie Duschkabinen, Ceran-Kochfelder oder Aquarien versichert.

Auch Gebäudebestandteile aus Glas, wie z.B. Glasüberdachungen, Lichtkuppeln oder Wintergärten können mitversichert werden.

In unserem Vergleich für Eigenheimversicherung fragen wir Sie einzeln nach den Ausstattungselementen Ihres Hauses, um einen kompletten Versicherungsschutz für Ihre Bedürfnisse sicher zu stellen.

Weiterführende Informationen:

Eigenheimversicherungsvergleich

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