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Versicherungsnehmer Eigenheimversicherung

Der Eigentümer oder Mieter des zu versichernden Eigenheims sollte auch der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung sein. Damit sind Sie als Versicherungsnehmer in allen Deckungsbereichen der Versicherung – Gebäude, Wohnungsinhalt, Privathaftpflicht, Grundstückseigentümer-Haftpflicht, Bauherren-Haftpflicht abgesichert.

Versicherungsschutz für den Wohnungsinhalt gilt selbstverständlich auch für alle weiteren Personen, die das Haus mit Ihnen gemeinsam bewohnen. Aber auch die Privathaftpflicht-Deckung gilt stets auch für Ehepartner/Lebensgefährten und minderjährige Kinder.

Weiterführende Informationen:

Eigenheimversicherungsvergleich

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