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Bauherren-Haftpflicht

Die Bauherren-Haftpflichtdeckung hat als Unterkategorie der Grundeigentümer-Haftpflicht in der Regel eine eigene (niedrigere) Versicherungssumme. Das ist die Höchstgrenze, bis zu der die Versicherung in einem solchen Anlassfall für einen Schaden aufkommt – also wenn Sie in Ihrer Rolle als Bauherr von einem Dritten wegen Schadenersatzansprüchen belangt werden. Beträge, die darüber hinaus gehen, müssten Sie selbst bezahlen.

In unserem Vergleich für Eigenheimversicherung könne Sie bei den Tarifdetails zu den einzelnen Anbietern sehen, welche Versicherungssummen jeweils vorgesehen sind.

Weiterführende Informationen:

Eigenheimversicherungsvergleich

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